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FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen:

Falls Sie in den FAQ keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie sich gerne per an uns  wenden.

Waldarbeiten / Holzernte / Bodenschutz

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Nein. Entscheidend sind die unterschiedlichen Markierungen an den einzelnen Bäumen:

  • Bäume mit blauen Ringen bleiben im Wald, bis sie reif für die Holzernte sind (optimale Dicke, Länge, gerader Wuchs, möglichst astfrei). Die sogenannten Zukunftsbäume (Z-Bäume) werden bei Waldarbeiten geschont.
  • Bäume mit diagonalen roten oder pinkfarbigen Streifen werden gefällt, weil sie entweder das Wachstum von klimafitten Bäumen mit blauen Ringen (Z-Bäume) konkurrenzieren, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder durch ihre Kronen die Ansamung der nächsten Baumgeneration verhindern.
  • Bäume mit blauen Punkten gehören zu einer Altholzinsel und bleiben bis zu ihrem natürlichen Zerfall stehen. Altholzinseln bieten vielen Tier-, Pflanzen-, Pilz- und Insektenarten ein Zuhause. Zudem vernetzen solche kleinen Flächen naturnahe Lebensräume im Wald.
  • Bäume mit zwei liegenden roten Streifen kennzeichnen den Rand einer Rückegasse. Sie bleiben so lange stehen, bis sie aus waldbaulichen Gründen geerntet werden müssen.

Detaillierte Erklärungen und Fotobeispiele zu den Baummarkierungen finden Sie auf dieser Website.

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Nein! Aber viele alte Bäume leiden unter den klimatischen Veränderungen der letzten Jahre. Trockene und heisse Sommer machen sie anfälliger für Schädlinge (Pilze, Borkenkäfer etc.). Zudem schwächen Wassermangel und Hitze das Wurzelwerk. Dadurch verlieren die Bäume an Standfestigkeit. Vor allem bei Sturm können sie umstürzen und werden so zur Gefahr für Waldbesuchende. Die geernteten Bäume werden durch klimafitte Jungbäume ersetzt, die entweder von selbst nachwachsen (Naturverjüngung) oder die durch den Forstbetrieb neu gepflanzt werden.

Gut zu wissen: Im Durchschnitt lässt der Forstbetrieb alle 15 Hektar eine Gruppe von 5 bis 30 Bäumen stehen. Diese Bäume sind mit einem blauen Punkt markiert und bleiben bis zu ihrem natürlichen Zusammenbruch stehen. Sobald sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, werden sie gefällt und liegengelassen. Alt- und Totholz bieten nützlichen Pilz- und Insektenarten und insbesondere auch Vögeln und Fledermäusen wertvollen Lebensraum. Dank der Verteilung über die gesamte Waldfläche bieten Altholzinseln deutlich mehr Vogelfamilien Platz, als dies in einem zusammenhängenden Reservat der Fall wäre. Zudem vernetzen solche kleinen Flächen naturnahe Lebensräume im Wald.

Medaillon-Artikel zum Thema: Zwei Zwischenfälle: Grosse Bäume sind nicht immer stabil

Nein, der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern führt keine reinen Energieholzernten durch. Er hat ein hohes Interesse, im burgerlichen Wald Holz zu produzieren, das als Bau- oder Möbelholz langfristig CO2 bindet. Energieholz stammt mehrheitlich aus Baumteilen, die sich nicht stofflich verwerten lassen.

Das Energieholz wird zu Unrecht in ein schlechtes Licht gestellt:

  • Durch das Heizen mit Holz können fossile Brennstoffe wie Erdöl oder -gas ersetzt werden.
  • CO2-Emmissionen aus Holz sind – anders als Emissionen aus fossilen Brennstoffen – Teil des kurzfristigen Kohlenstoffkreislaufs: Ob nachhaltig gewonnenes Holz verbrannt wird oder ob es ungenutzt im Wald verrottet: Es geht die gleiche Menge CO2 in die Atmosphäre zurück.
  • In Holz steckt wenig graue Energie aus Ernte und Verarbeitung.
  • Die regionale Nutzung von Schweizer Holz als Energieträger verhindert zudem lange Transportwege.

Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern rodet nicht, sondern erntet Holz und pflegt den Wald. Rodungen gibt es in der Schweiz nur in absoluten Ausnahmefällen. Denn eine Rodung bedeutet, dass künftig keine Bäume mehr wachsen, sondern Häuser oder Strassen gebaut werden.

Der Forstbetrieb passt die Wälder der Burgergemeinde an die Herausforderungen des Klimawandels an (steigende Temperaturen, trockenere Sommermonate, nasse und milde Winter etc.).

Oberstes Ziel ist es, den nachfolgenden Generationen möglichst vitale Wälder mit vielen verschiedenen, klimatauglichen Baumarten zu hinterlassen. Dies setzt voraus, dass bereits ab einer Baumhöhe von ca. 10 bis 15 Metern grüne Kronen gefördert und erhalten werden. Nur so kann die maximale Vitalität und damit die Widerstandskraft gegen klimatische Veränderungen erhalten werden. Gleichzeitig speichern diese Bäume aufgrund des Zuwachses mehr CO2.

Gut zu wissen: Viele Baumarten wie zum Beispiel die Fichte oder die Buche in und um Bern sind für die klimatischen Bedingungen der kommenden Jahrzehnte nicht gewappnet. Deshalb verwendet der Forstbetrieb der Burgergemeinde darum bei Neupflanzungen mehrheitlich klimataugliche Baumarten, wie zum Beispiel Douglasien, Linden oder Traubeneichen. Klimatauglich deshalb, weil diese Arten mit den steigenden Temperaturen besser zurechtkommen als herkömmliche Baumarten.

Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern arbeitet wo immer möglich mit Naturverjüngung. Die Anpassung des Waldes an den Klimawandel erfordert aber stellenweise gezielte Pflanzungen von klimatauglichen Baumarten, zum Beispiel wenn keine geeigneten Samenbäume vorhanden sind oder weitere Voraussetzungen für die natürliche Verjüngung nicht gegeben sind.

Die natürliche Verjüngung der Waldbäume ist dabei abhängig von verschiedenen Umweltfaktoren, welche der Forstbetrieb nur in eingeschränktem Mass beeinflussen kann:

  • hohe Stickstoffeinträge
  • zu hohe Bestände an Wildtieren wie Reh oder Hirsch
  • grossflächige Ereignisse wie Sturm oder Schädlingsbefall

In diesen Fällen pflanzt und schützt der Forstbetrieb Bäume im Rahmen einer vorausschauenden Waldbewirtschaftung zur langfristigen Sicherstellung aller Waldleistungen.

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Der Wald bindet das klimaschädliche Treibhausgas CO₂, etwa eine Tonne pro Kubikmeter Holz. Wächst ein Baum, wird das CO₂ durch Fotosynthese in festen Kohlenstoff umgewandelt, während der freiwerdende Sauerstoff in die Atmosphäre gelangt. Der Wald wirkt als so genannte CO₂-Senke; allerdings nur, wenn er nachhaltig bewirtschaftet wird. Denn alte, verrottende Bäume können umgekehrt zu einer unliebsamen CO₂-Quelle werden.

Bei sehr jungen Wäldern ist die CO₂-Bindung im Vergleich zu älteren Wäldern vorübergehend geringer. Auf der gesamten Fläche der burgerlichen Wälder bleibt die Bindungsleistung jedoch immer ungefähr gleich, da der Forstbetrieb auf eine möglichst ausgeglichene Altersstruktur achtet. Die CO₂-Bindungsleistung verschiebt sich also lediglich lokal. Wenn zum Beispiel im Dählhölzli alte Bäume geerntet werden, um der darunter wartenden Baumgeneration für das Wachstum nötiges Licht zu verschaffen, wird dort vorübergehend weniger CO₂ gebunden. Gleichzeitig nehmen im Forst im Westen Berns Bäume vom Durchmesser 50 cm (BHD = Brusthöhendurchmesser, 1,30 m über Boden) auf 60 cm zu. Damit wird eine insgesamt stabile CO₂-Bindung sichergestellt.

Nein, der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern bewirtschaftet die Wälder wie gesetzlich vorgeschrieben nachhaltig und naturnah: Pro Sekunde wächst im burgerlichen Wald Holz mit dem Umfang eines Würfels von 10 cm Kantenlänge nach. Das entspricht rund 86 m³ oder 86 Tonnen Holz pro Tag! Der Forstbetrieb erntet pro Jahr zwischen 30'000 und 40'000 m3 Holz. Diese Menge ist von der kantonalen Aufsichtsbehörde, dem Amt für Wald und Naturgefahren, bewilligt und wird kontrolliert.

Dass der Holzvorrat gemäss den Zwischenergebnissen des 5. Landesforstinventars von 2018 bis 2022 in den Wäldern des Mittellandes abnimmt, hat verschiedene Gründe und ist nicht allein auf die Holznutzung zurückzuführen:

  • Holznutzung bleibt konstant: Im Zeitraum von 2018 bis 2022 wurde im Kanton Bern nicht mehr Holz geerntet als in früheren Perioden.
  • Weniger Nadel-, dafür mehr Laubbäume: Die Fichte hat mit ihren dichten Beständen das Waldbild im Mittelland über Jahrzehnte dominiert. Sie ist jedoch besonders stark von den Folgen des Klimawandels betroffen (Trockenheit, Stürme, Schädlingsbefall) und ihre Bestände haben zugunsten von Licht- und Laubbaumarten, die mehr Platz brauchen, abgenommen.
  • Zwangsnutzungen: Stürme oder Schädlingsbefall durch Borkenkäfer führen zu ungeplanten Zwangsnutzungen: Die betroffenen Bäume müssen so rasch wie möglich aus dem Wald abgeführt werden.
  • Holzvorrat ist nicht gleich Holzvorrat: Der Holzvorrat an stehenden Bäumen hat zwar abgenommen, dafür hat das Totholzvolumen zugenommen.

Der stehende Holzvorrat liegt im Schweizer Mittelland mit 363.5 m3/ha immer noch höher als in allen anderen europäischen Ländern mit Ausnahme von Lichtenstein.

 

Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern reduziert die Holzernte während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 31. Juli) auf ein Minimum. Er orientiert sich dabei an den Vorgaben des Forest Stewardship Council FSC: Nur auf maximal 5% der Waldfläche wird gearbeitet. Die restlichen 95% bleiben unberührt. Grundsätzlich gibt es aber im Kanton Bern keine gesetzlichen Bestimmungen, welche die Waldbewirtschaftung oder die Holzernte in dieser Zeit einschränken.

Für die Einschränkung der Arbeiten ist aber nicht nur die Brut- und Setzzeit ausschlaggebend: Im Frühling sind die Bäume wieder «im Saft». Höhere Temperaturen locken Insekten an und fördern das Pilzwachstum: Frisch geerntetes Holz wird dadurch verderblicher. Ausserdem halten sich mehr Menschen im Wald auf und das neue Laub macht die Holzernte unübersichtlich.

In welchen Fällen sind Waldarbeiten während der Brut- und Setzzeit dennoch notwendig?

  • Sicherheit: Damit absterbende Bäume keine Gefahr für Waldbesuchende und Infrastrukturen darstellen, müssen sie rechtzeitig entfernt werden. Ebenso müssen nach Stürmen umgestürzte Bäume aufgearbeitet werden.
  • Forstschutz: Wo der Borkenkäfer aktiv ist, müssen befallene Bäume rasch gefällt und entrindet werden. Nur so kann ein Befall gesunder Bäume verhindert werden.
  • Reduktion von Holzschutzmitteln: Dank der Möglichkeit, das Holz ohne Unterbruch und Wartezeit an die Sägewerke zu liefern, können die Holzabnehmer im burgerlichen Wald den Einsatz von Holzschutzmitteln auf ein Minimum reduzieren. Es ist daher sinnvoll, die ordentliche Holzernte nicht vollständig zu unterbrechen.
  • Holzversorgung: Eine dauerhafte Versorgung mit einheimischem Holz reduziert den Import von Holz, beispielsweise aus Gebieten wo keine Rücksicht auf die Brut- und Setzzeit genommen wird.

Die Störung der Waldbewohner durch die Holzernte ist räumlich und zeitlich begrenzt und bietet den Tieren in den meisten Fällen Ausweichmöglichkeiten. Es kann vorkommen, dass dabei ein Jungvogel aus dem Nest fällt. Die Holzernte gefährdet jedoch keine Arten. Im Gegenteil – langfristig profitieren die Waldvögel sogar von der Waldbewirtschaftung: Es entstehen neue Lebensraumstrukturen und das Nahrungsangebot wird durch den besser belichteten Boden erhöht.

Auch Sie können einen Beitrag leisten:

Für die Wildtiere sind flächige und dauerhafte Störungen wie die zunehmende Erholungsnutzung, freilaufende Hunde oder wildernde Katzen ein grösseres Problem. Durch Ihre Rücksichtnahme (z.B. Waldwege nicht verlassen, Hunde an die Leine) können auch Sie als Waldbesucherin oder Waldbesucher zu einer möglichst ungestörten Brut- und Setzzeit beitragen.

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Es handelt sich nicht um Schneisen, sondern um sogenannte Rückegassen, die den bewirtschafteten Wald geordnet im Abstand von jeweils rund 30 Metern erschliessen. Sie ergänzen das Netz an Waldstrassen, dienen dem Schutz des Waldbodens und verringern das Risiko für Schäden an Bäumen bei Waldarbeiten: Die Forstmaschinen bewegen sich ausschliesslich auf den 4 Meter breiten Rückegassen. Die Erntemaschine kann dank dem 15 Meter langen Greifarm von den Rückegassen aus weit in den Baumbestand hineingreifen, ohne den Waldboden links oder rechts zu schädigen. Dank der Feinerschliessung müssen nur noch rund 10 bis 15 % des Waldbodens befahren werden, der restliche Waldboden wird nie mehr befahren und somit maximal geschont.

Auch die Rückegassen werden weitgehend geschont und nur bei guter Witterung bzw. geringer Feuchtigkeit des Waldbodens befahren. Zudem wird auf den Rückegassen ein Teppich aus Astmaterial ausgelegt, der das Gewicht der Maschine optimal verteilt und die Verdichtung des Waldbodens zusätzlich minimiert.

Der Forstbetrieb hält sich beim Einsatz von Forstmaschinen an die Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt für den physikalischen Bodenschutz im Wald.

Medaillon-Artikel zum Thema lesen: Eine Lücke schafft Leben – die Rückegasse

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Moderne Holzerntemaschinen, die Bäume in einem Arbeitsschritt fixieren, fällen, sägen und entasten, tragen zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes bei und erlauben eine effiziente Holzernte:

  • Arbeitssicherheit: Die Unfallstatistik der Suva spricht eine deutliche Sprache. In Schweizer Forstbetrieben kommt es jedes Jahr zu rund 1'700 Unfällen. Über 30 Unfälle endeten in den letzten 10 Jahren tödlich. Die schwersten Unfälle ereignen sich beim Fällen von Bäumen.
  • Der Einsatz von Holzerntemaschinen anstelle der Kettensäge erleichtert die Arbeit und reduziert das Unfallrisiko für Forstmitarbeitende: Dank der kräftigen Kranarme und der gut geschützten Kabinen können Bäume relativ gefahrlos gefällt oder verkeilte Stämme aufgearbeitet werden.
  • Bodenschutz: Ein gesunder und fruchtbarer Waldboden ist für vitale und kräftige Bäume zentral. Diesem Umstand trägt der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern bei all seinen Tätigkeiten Rechnung. Moderne Forstmaschinen sind so konzipiert, dass ihr Gewicht dank breiten Reifen oder Raupen optimal verteilt wird, um den Waldboden möglichst vor Verdichtung zu schützen. Die Holzerntemaschine kann dank dem langen Greifarm von den Waldstrassen oder Rückegassen aus weit in den Baumbestand hineingreifen, ohne den Waldboden links oder rechts zu schädigen. Der Forstbetrieb hält sich beim Einsatz von Forstmaschinen an die Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt für den physikalischen Bodenschutz im Wald.
  • Bestandesschutz: Die Holzerntemaschine kann mit ihrem langen Greifarm weit in den Bestand hineingreifen und den gewünschten Baum fällen ohne benachbarte Bäume dabei zu beschädigen.
  • Effizienz: Die nachhaltige Waldbewirtschaftung berücksichtig ökologische, soziale und ökonomische Aspekte. Der Einsatz moderner Forstmaschinen sorgt für eine effiziente Waldpflege und Holzernte. Nur so kann sich Schweizer Holz auf dem Markt gegenüber Holz aus dem Ausland behaupten.

Medaillon-Artikel zum Thema lesen: Dürfen wir vorstellen? Das ist Elenor!

Ein hohes Gewicht auf kleiner Fläche ist für den Waldboden schlecht. Entscheidend ist jedoch, wie der Druck auf der Fläche verteilt wird! Die grossen und schweren Maschinen, die in den Burgerwäldern eingesetzt werden, sind auf breiten Pneus oder Raupen unterwegs. So wird der Druck auf einer grösseren Fläche verteilt und das Risiko einer Verdichtung des Waldbodens minimiert. Leichtere Maschinen sind auf schmaleren Rädern unterwegs und bringen so mehr Druck auf die Fläche. Zudem haben leichtere Maschinen eine geringere Kranreichweite: Es wären deutlich mehr Rückegassen nötigt und es müsste mehr Waldboden befahren werden.

Der Forstbetrieb hält sich beim Einsatz von Forstmaschinen an die Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt für den physikalischen Bodenschutz im Wald.

Wegunterhalt / Sicherheit

Das Waldstrassennetz dient in erster Linie der Waldbewirtschaftung. Umgestürzte Bäume werden erst geräumt, wenn sie waldbauliche Arbeiten behindern.

Nach starken Stürmen oder Unwettern macht der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern periodische Rundgänge. Diese sind abhängig von den verfügbaren Ressourcen und richten sich nach den betrieblichen Bedürfnissen des Forstbetriebs. In den stadtnahen Erholungswäldern räumt er Bäume zeitnah. Bei den Wander- und Velowegen liegt die Zuständigkeit bei den Standortsgemeinden. Der Forstbetrieb räumt Einzelbäume gegen Bestellung und verrechnet die Aufwände.

Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern unterhält ein Wegnetz mit einer Länge von rund 235 Kilometern. Es dient grundsätzlich der Erschliessung des Waldes für die Waldbewirtschaftung und ist deshalb auf die forstlichen Bedürfnisse abgestimmt. Es werden keine regelmässigen Mäharbeiten vorgenommen. Entlang von offiziellen Wander- oder Velowegen sorgen die zuständigen Standortgemeinden für einen regelmässigen Unterhalt der Wegränder.

Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern unterhält ein Wegnetz mit einer Länge von rund 235 Kilometern. Die Waldstrassen dienen grundsätzlich der Erschliessung des Waldes für die Waldbewirtschaftung und sind deshalb auf die forstlichen Bedürfnisse abgestimmt. Das Wander- oder Velowegnetz unterhalten die Standortgemeinden. Wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Stelle auf der Gemeinde.

Von Gesetzes wegen ist die Waldeigentümerin bzw. der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern nicht dazu verpflichtet. Es bestehen keine Sicherungspflichten von unserer Seite. Als Eigentümerin oder Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks dürfen Sie den sicherheitsrelevanten Baum entlang der Grundstückgrenze fällen und das anfallende Holz beanspruchen.

Der Forstbetrieb räumt Einzelbäume gegen Bestellung und verrechnet die Aufwände.

In den stadtnahen Erholungswäldern macht der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern regelmässig Rundgänge, bei denen er sicherheitsrelevante Bäume entlang von Waldstrassen, offiziellen Feuerstellen oder Waldkita-Plätzen entfernt.

Bitte beachten Sie, dass der Aufenthalt im Naturraum Wald immer mit Risiken verbunden ist: Dazu gehören zum Beispiel waldtypische Gefahren wie umstürzende Bäume, herabfallende Äste, Zeckenbisse etc.

Biodiversität / Neophyten

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Mit der Anpassung der Wälder an den Klimawandel werden die Baumbestände jünger und vitaler. Die natürliche Alters- und Zerfallsphase ist in bewirtschafteten Wäldern daher untervertreten. Der Forstbetrieb der Burgergemeinde wirkt dem mit drei Massnahmen entgegen:

  • Totholz (Ast- und Kronenmaterial) liegen lassen
  • Baumgruppen als sogenannte Altholzinseln bis zu deren natürlichen Zusammenbruch stehen lassen
  • in Reservaten auf jegliche Nutzung verzichten

Totholz liegen lassen

Der Forstbetrieb lässt nach Holzerntemassnahmen bewusst einen erheblichen Anteil des Ast- und Kronenmaterials auf der Fläche zurück, obwohl er dieses auch energetisch und damit wirtschaftlich nutzen könnte. Das auf der gesamten Fläche liegen gelassene Totholz dient als wertvoller Lebensraum für nützliche Insekten- und Pilzarten. Der liegende Totholzanteil hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Gleichzeitig besteht jedoch ein Risiko, dass das liegende Totholz durch Waldbesuchende für andere Zwecke genutzt (verbrannt oder verbaut) wird. Dies ist aus oben genannten Gründen nicht erwünscht.

Stehendes Altholz in Altholzinseln

Im Durchschnitt lässt der Forstbetrieb alle 15 Hektar eine Gruppe von 5 bis 30 Bäumen stehen. Diese sogenannten Habitatsbäume werden mit einem blauen Punkt markiert und bleiben bis zu ihrem natürlichen Zusammenbruch stehen. Sobald sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, werden sie gefällt und liegengelassen. Das stehende Alt- und Totholz bietet nützlichen Pilz- und Insektenarten und insbesondere auch Vögeln und Fledermäusen wertvollen Lebensraum. Dank der Verteilung über die gesamte Waldfläche bieten Altholzinseln deutlich mehr Vogelfamilien Platz, als dies in einem zusammenhängenden Reservat der Fall wäre. Zudem vernetzen solche kleinen Flächen naturnahe Lebensräume im Wald.

In Reservaten auf Nutzung verzichten

Die Burgergemeinde Bern hat einen Anteil von rund 5 bis 10% ihrer gesamten Waldfläche als Reservate definiert, die sie auf unbestimmte Zeit hinaus sich selbst überlässt und nicht nutzt. Dabei verzichtet sie bei einem grossen Teil dieser Flächen auf Verträge mit Dritten: Die meisten Organisationen, die als Vertragspartner in Frage kämen, existieren weniger lange als die Burgergemeinde ihre Wälder pflegt. Die Burgergemeinde kann den Schutz dieser Flächen eigenständig sicherstellen.

Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern setzt bei der Anpassung seiner Wälder an die Herausforderungen des Klimawandels auf eine breite Durchmischung und Vielfalt der Baumarten. Dabei berücksichtigt er insbesondere,

  • welche Baumarten geeignet sind, um den erwarteten, klimatischen Bedingungen standzuhalten und
  • gleichzeitig den gesellschaftlichen Bedarf nach dem einheimischen, ökologischen Rohstoff Holz decken können.

In den Wäldern des Schweizer Mittellandes sind die einheimischen Baumarten Buche, Fichte und Esche stark vom Klimawandel betroffen. Der Anteil dieser Baumarten wird in den nächsten Jahrzehnten abnehmen und durch klimataugliche Arten ersetzt werden. 

Der Forstbetrieb gibt wo immer möglich der Naturverjüngung Vorrang vor Pflanzungen. In gewissen Fällen stellt sich eine natürliche Verjüngung nicht oder nur ungenügend ein.

Bei Pflanzungen setzt der Forstbetrieb konsequent auf klimataugliche Baumarten, welche den erwarteten klimatischen Bedingungen der nahen Zukunft besser standhalten. Ergänzend zu einheimischen Arten pflanzt der Forstbetrieb auch «Gastbaumarten» an wie Douglasien oder vereinzelt den Tulpenbaum. Diese Baumarten sind nachweislich nicht invasiv, stammen aus kontrolliertem Saat- oder Pflanzgut und ergänzen die einheimischen Baumarten. Das Ökosystem Wald beeinträchtigen sie nicht.

Der Forstbetrieb beteiligt sich mit mehreren Waldflächen auch am Projekt «Testpflanzungen zukunftsfähiger Baumarten» indem die eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL über einen Zeithorizont von mehreren Jahrzehnten untersucht, wie verschiedene Baumarten auf den Klimawandel reagieren.

Nein. Moderne Arbeitsverfahren sind wichtig für eine sichere Waldbewirtschaftung. Mit dem Einsatz von modernen Maschinen kann der Waldboden und die verbleibenden Bäume besser geschont werden. Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern bewirtschaftet die ganze Waldfläche nach hohen ökologischen Standards. Die Artenvielfalt profitiert von der Holznutzung, indem mehr Licht auf den Waldboden kommt und so lichtbedürftige Arten begünstigt werden. Das Landesforstinventar und auch das Biodiversitätsmonitoring des Bundesamts für Umwelt BAFU zeigen: Bewirtschaftete Wälder weisen eine höhere Vielfalt an Waldstrukturen und Baumarten aus. Dadurch sind sie resilienter als nicht bewirtschaftete Wälder, die tendenziell dunkler und dichter sind und sich nur schlecht bzw. langsam verjüngen können.

Gemäss dem Swiss Bird Life Index der Stiftung Schweizerische Vogelwarte zeigt der Trend für die Vogelarten des Waldes über die letzten dreissig Jahre nach oben, was als wichtiger Indikator für die positive Entwicklung der Biodiversität im Wald gilt.

Für die Förderung von totholzliebenden Arten hat der Forstbetrieb über den gesamten bewirtschafteten Wald rund 15’000 Habitatbäume ausgeschieden. Auf einem Teil der Waldfläche wird komplett auf eine Bewirtschaftung verzichtet.

Nein. Das Landesforstinventar und auch das Biodiversitätsmonitoring des Bundesamts für Umwelt BAFU zeigen: Bewirtschaftete Wälder weisen eine höhere Vielfalt an Waldstrukturen und Baumarten aus. Dadurch sind sie resilienter als nicht bewirtschaftete Wälder, die tendenziell dunkler und dichter sind und sich nur schlecht bzw. langsam verjüngen können. Insbesondere wärme- und lichtbedürftige Baumarten wie die Eiche sind gemäss BAFU für die natürliche Verjüngung auf grössere Lücken angewiesen.

Gemäss dem Swiss Bird Life Index der Stiftung Schweizerische Vogelwarte zeigt der Trend für die Vogelarten des Waldes über die letzten dreissig Jahre nach oben, was als wichtiger Indikator für die positive Entwicklung der Biodiversität im Wald gilt.

Für die Förderung von totholzliebenden Arten hat der Forstbetrieb über den gesamten bewirtschafteten Wald rund 15’000 Habitatbäume ausgeschieden. Auf einem Teil der Waldfläche wird komplett auf eine Bewirtschaftung verzichtet.

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Die Ausbreitung der invasiven Neophyten hat ein Ausmass erreicht, das eine vollständige Bekämpfung kaum mehr möglich macht. Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern setzt bei der Bekämpfung auf natürliche Prozesse im Wald und verfolgt eine Koexistenzstrategie.

Er bekämpft invasive Neophyten überall dort,

  • wo es wegen erheblicher ökologischer und gesundheitlicher Risiken gesetzlich vorgeschrieben ist,
  • wo der Wald in seiner Existenz bedroht oder in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Gewisse invasive Neophyten wie zum Beispiel die Goldrute oder der Sommerflieder, aber auch einheimische Arten wie die Brombeere oder der Adlerfarn, konkurrenzieren das Wachstum der Jungbäume: In diesen Fällen mäht und mulcht der Forstbetrieb die betroffenen Flächen. Sobald die Jungbäume gross genug sind und Schatten spenden, verschwinden die lichtbedürftigen Arten von selbst. Andere Arten wie zum Beispiel der Japanische Staudenknöterich erodieren den Waldboden: In diesem Fall wird die Pflanze samt Wurzelstock ausgerissen und entsorgt.

Der Forstbetrieb arbeitet bei der Bekämpfung von Neophyten mit externen Partnerorganisationen wie dem Bundesasylzentrum Bern oder der Felber-Stiftung zusammen, die entsprechende Beschäftigungsprogramme anbieten. Zudem entfernt die Koordinationsstelle «Neophytenbekämpfung und Freiwilligenarbeit» der Stadt Bern nach Rücksprache mit dem Forstbetrieb entlang von Waldwegen in den Stadtwäldern invasive Neophyten.

Auch Waldbesuchende können bei der Eindämmung invasiver Neophyten einen Beitrag leisten:

  • Flächen mit invasiven Neophyten nicht betreten oder befahren (Gefahr der Ausbreitung)
  • Hunde in betroffenen Gebieten anleinen
  • Invasive Neophyten oder andere Pflanzenabfälle fachgerecht, d.h. im Kehricht entsorgen
  • Einheimische und standortgerechte Pflanzenarten im Garten pflanzen
  • An einem von der Koordinationsstelle «Neophytenbekämpfung und Freiwilligenarbeit» der Stadt Bern geleiteten Freiwilligeneinsatz teilnehmen

Weiterführende Links zum Thema:

Nein, der Einsatz von Herbiziden im Wald ist in der Schweiz verboten. Einzig das sortierte und aufgeschichtete Rundholz, das am Rande von Forststrassen für den Abtransport bereitgestellt wird – so genannte Holzpolter – dürfen mit Holzschutzmitteln behandelt werden. Der burgerliche Forstbetrieb verzichtet weitgehend auf den Einsatz von Holzschutzmitteln.

Produkte und Dienstleistungen

Der Forstbetrieb vermietet für private Veranstaltungen und Feste drei Waldhäuser in der Region Bern. Die Mietbedingungen finden Sie auf unserer Website.

Für eine Reservation nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf: Telefon 031 328 86 40 oder .

Das Angebot des Forstbetriebes der Burgergemeinde Bern finden Sie auf der Website. Neben diesen Produkten kann Rundholz (Stamm-, Industrie- und Energieholz) gekauft werden.

Nein, das Einsammeln und Mitnehmen einzelner Äste ist weder sinnvoll noch erwünscht. Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern lässt nach einer Holzernte bewusst Äste und Holzabschnitte im Wald liegen. Das so genannte Totholz, erfüllt wichtige Aufgaben für den Wald. So bietet es Pilzen und Insekten am Waldboden Lebensraum sowie Nahrung und trägt wesentlich zum Erhalt von Arten bei. Denn im Gegensatz zum Stammholz, das aus dem Wald abgeführt wird, sind im Astmaterial, im Laub und in den Nadeln der Bäume ein Grossteil der Nährstoffe gespeichert. Durch das Liegenlassen der Äste bleiben dem Wald somit diese Nährstoffe erhalten.

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Die Burgergemeinde Bern stellt in Ihren Wäldern ca. 80 Waldplätze für Waldkindergärten zur Verfügung.

Die Aktivitäten von Waldkitas gehen über das gesetzliche Betretungsrecht des Waldes hinaus. Der Forstbetrieb regelt die Nutzung der Waldplätze in einer Vereinbarung mit den pädagogischen Institutionen. Aufgrund der regelmässigen Nutzung des Waldplatzes ergeben sich Pflichten für die Waldkitas; sie haften zum Beispiel für die Sicherheit der Kinder und Mitarbeitenden. Der Forstbetrieb überprüft daher in ihrem Auftrag jährlich die Sicherheit vor Ort. Dabei prüft er, ob sich im Bereich des Waldsofas abgestorbene Äste oder Bäume befinden, die eine Gefahr darstellen könnten. Ist dies der Fall, so werden die Gefahren behoben. Diese finanziell aufwendigen Sicherheitsholzereien stellt der Forstbetrieb als eigenständige Abteilung den pädagogischen Institutionen verursachergerecht in Rechnung. Im Rahmen ihrer Engagements in Kultur und Gesellschaft übernimmt die Burgergemeinde auf Gesuch die Kosten der Sicherheitsholzereien.

Verhalten im Wald

Nein. Radfahren im Wald ist abseits von Waldstrassen und besonders bezeichneten Pisten verboten (Art. 22 KWaG). Es dürfen somit nur Waldstrassen sowie offizielle, bewilligte und signalisierte Bike-Trails befahren werden. Für diese Mountainbike-Trails schliesst der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern mit einer Trägerschaft eine Vereinbarung über den Unterhalt und Betrieb ab. Bike-Trails dürfen nicht auf eigene Faust gebaut oder befahren werden.

Offizielle Bike-Trails in den Wäldern der Burgergemeinde gibt es auf dem Gurten (Gurten-Trail ) sowie im Grauholz (Schwarzkopf-Trail).

Das Beschädigen, Fällen oder Ernten von Bäumen (Weisstannentriebe, neu gepflanzte Jungbäume usw.) ist ohne Zustimmung des Waldbesitzers unzulässig. Ebenso illegal ist zum Beispiel das Abschneiden von Wurzeln und Zweigen. Auch selbst angelegte Mountainbike-Trails ohne Zustimmung des Waldbesitzers sind illegal.

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Nein, Waldstrassen dürfen grundsätzlich nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden. Dies dient der Sicherheit der Waldbesuchenden sowie dem Schutz von Pflanzen und Tieren. Ausnahmen sind im eidgenössischen und kantonalen Waldgesetz geregelt (Art. 15 WaG, Art. 13 WaV, Art. 23 KWaG).

Für andere Zwecke kann die zuständige Stelle beim Amt für Wald und Naturgefahren eine örtlich und zeitlich befristete Fahrerlaubnis erteilen. Für private Vorhaben wird in der Regel keine Fahrerlaubnis erteilt.

Das Befahren von Waldstrassen benötigt in jedem Fall die Zustimmung der Waldeigentümerin. Das entsprechende Gesuch ist an einzureichen. Wir empfehlen, das Vorhaben vorgängig mit dem Forstbetrieb abzustimmen, da normalerweise keine Ausnahmen möglich ist.

Vorhaben, die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einen bestimmten Ort im Wald angewiesen sind, bedürfen die Zustimmung der Waldeigentümerin. Dazu gehören beispielsweise Orientierungsläufe und Pfadilager. Reichen Sie daher frühzeitig ein Gesuch beim Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern unter ein. Er prüft anschliessend, ob die Durchführung unter Berücksichtigung der Waldbewirtschaftung und weiteren Waldleistungen möglich ist. Der Bearbeitungsaufwand wird der Gesuchstellerin/dem Gesuchsteller verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass für verschiedene Vorhaben im Wald neben der Zustimmung der Waldeigentümerin auch eine Bewilligung der zuständigen Behörde nötig ist (Art. 22 KWaG, Art. 29 und Art. 30 KWaV). Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Amtes für Wald und Naturgefahren.

Nur im Ausnahmefall: Die Wälder in der Region Bern werden von der Bevölkerung intensiv für Freizeit und Erholung genutzt. Um das Ökosystem Wald nicht zusätzlich zu belasten, erteilt der Forstbetrieb keine Zustimmung für Übernachtungen im Wald. Der nächtliche Aufenthalt von Menschen im Wald stört die Pflanzen und Tiere. Zudem besteht das Risiko wie zum Beispiel die Verunreinigung von Gewässern/Quellen durch Fäkalien. Benutzen Sie die offiziellen Campingplätze.

Für bestimmte Anlässe, wie Lager von Schulen oder Vereinen, können wir das Übernachten an festgelegten Standorten erlauben.

Stellen Sie frühzeitig ein Gesuch. Der Bearbeitungsaufwand wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Nein. Das Einrichten einer Feuerstelle geht über das gesetzliche Betretungsrecht des Waldes hinaus. Offizielle Feuerstellen werden von der zuständigen Stelle unterhalten und der angrenzende Baumbestand durch den Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern auf Sicherheitsrisiken (abgestorbene Bäume/Äste) kontrolliert. Inoffizielle Feuerstellen stellen ein Sicherheitsrisiko dar, da dort keine regelmässigen Sicherheitskontrollen durchgeführt werden. Weiter wird bei offiziellen Feuerstellen ein Feuerverbot bei Waldbrandgefahr angebracht. Inoffizielle Feuerstellen erhöhen so das Risiko eines Waldbrandes und beeinträchtigen die weiteren Waldleistungen (z.B. Waldbewirtschaftung, Ökologie).

Es dürfen daher nur die offiziellen Feuerstellen genutzt werden.

Nein, die Entsorgung von Grüngut (Pflanzen, Äste etc.) im Wald, beispielsweise aus privaten Gärten sowie der Landwirtschaft, ist gemäss der Abfall- und Waldgesetzgebung verboten.

Die Entsorgung beeinträchtigt Pflanzen und Tiere und trägt zur Verbreitung von invasiven Neophyten im Wald bei.

Für die Entsorgung von Abfällen im Wald, dessen Verursacherin oder Verursacher nicht bekannt ist, ist die zuständige Einwohnergemeinde verantwortlich. Wenn Sie illegal deponierten Abfall im Wald entdecken, können den Standort, im Idealfall mit einem Bild, an senden. Wir leiten die Mitteilung an die zuständige Stelle weiter.

Nein, das Ablagern von Abfällen im Wald ist gemäss der Abfall- und Waldgesetzgebung verboten. Hundekot gehört nicht in den Wald und soll im Robidog entsorgt werden.
Für die Entsorgung von Abfällen im Wald, dessen Verursacherin oder Verursacher nicht bekannt ist, ist die zuständige Einwohnergemeinde verantwortlich. Wenn Sie illegal deponierten Abfall im Wald entdecken, können den Standort, im Idealfall mit einem Bild, an senden. Wir leiten die Mitteilung an die zuständige Stelle weiter.

Nein, das Ablagern von Abfällen im Wald ist gemäss der Abfall- und Waldgesetzgebung verboten. Hundekot gehört nicht in den Wald und soll im Robidog entsorgt werden.

Für die Entsorgung von Abfällen im Wald, dessen Verursacherin oder Verursacher nicht bekannt ist, ist die zuständige Einwohnergemeinde verantwortlich. Wenn Sie illegal deponierten Abfall im Wald entdecken, können den Standort, im Idealfall mit einem Bild, an senden. Wir leiten die Mitteilung an die zuständige Stelle weiter.

Das Beisetzen der Asche einer verstorbenen Person im Wald ist in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten, sofern die Waldeigentümerin zustimmt. In den Wäldern der Burgergemeinde Bern ist die Beisetzung der Asche nicht erwünscht. Bei unsachgemässer Handhabung besteht ein potenzielles Risiko für das Ökosystem Wald, wie zum Beispiel die Verunreinigung von Gewässern/Quellen oder die Beschädigung von Rinden/Wurzeln beim Vergraben etc. Grabschmuck und Grabmale dürfen auf keinen Fall angebracht werden.

Wenn Sie eine naturnahe und freie Art der Bestattung Ihres Haustiers in den Wäldern der Burgergemeinde Bern wünschen, können Sie das kostenpflichtige Angebot unseres Partners «FriedWald GmbH» nutzen.

«FriedWälder» finden Sie in folgenden Gebieten:

  • Könizbergwald (Fischermätteli) 
  • Gurtenwald
  • Bremgartenwald: Eymatt und Nägelisboden
  • Grauholzwald

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Anbieter «FriedWald GmbH».

Nein, das Vergraben eines toten Tieres im Wald ist in der Schweiz wegen Seuchengefahr verboten. Tote Tiere müssen im Kanton Bern in offiziellen Tierkörper-Sammelstellen entsorgt werden. Ihre Wohngemeinde informiert Sie gerne über die nächste Tierkörper-Sammelstelle.

Das Beisetzen der Asche eines verstorbenen Haustiers im Wald ist in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten, wobei die Zustimmung der Waldeigentümerin vorausgesetzt wird. In den Wäldern der Burgergemeinde Bern ist die Beisetzung der Asche nicht erwünscht. Bei unsachgemässer Handhabung besteht ein potenzielles Risiko für das Ökosystem Wald wie zum Beispiel die Verunreinigung von Gewässern/Quellen oder die Beschädigung von Rinden/Wurzeln beim Vergraben etc. Grabschmuck und Grabmale dürfen auf keinen Fall angebracht werden.

Wenn Sie eine naturnahe und freie Art der Bestattung Ihres Haustiers in den Wäldern der Burgergemeinde Bern wünschen, können Sie das kostenpflichtige Angebot unseres Partners «FriedWald GmbH» nutzen.

«FriedWälder» finden Sie in folgenden Gebieten:

  • Könizbergwald (Fischermätteli) 
  • Gurtenwald
  • Bremgartenwald: Eymatt und Nägelisboden
  • Grauholzwald

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Anbieter «FriedWald GmbH».

Wirtschaftlichkeit

Die Holznutzung des Forstbetriebs der Burgergemeinde Bern richtet sich nach waldbaulichen Überlegungen und der langfristigen Zielsetzung auf der jeweiligen Fläche. Alle Gewinne aus der Waldbewirtschaftung sind zweckgebunden und werden wieder in den Wald investiert. Eine kurzfristige Gewinnmaximierung auf Kosten der langfristigen Waldentwicklung liegt nicht im Interesse der Burgergemeinde Bern.

Neben dem Holzverkauf können weitere betriebliche und nichtbetriebliche Erträge (u.a. Beiträge, Entschädigungen aus Nutzungsvereinbarungen, interne Verrechnungen, Finanzerfolg etc.) zu einem positiven Ergebnis beitragen.

Nein. Die Burgergemeinde Bern kennt weder einen Burgernutzen, noch zahlt sie Dividenden aus. Die Gewinne aus der Waldbewirtschaftung werden wieder in den Wald investiert. Eine kurzfristige Gewinnmaximierung auf Kosten der langfristigen Waldentwicklung liegt nicht in ihrem Interesse.

Rund 137 Hektaren burgerlicher Wald dienen als Reservate der Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten. Auf weiteren rund 90 Hektaren verzichten wir bewusst auf eine Nutzung.

Nein, das oberste Ziel der Burgergemeinde ist das langfristige Sicherstellen aller Waldleistungen (Holzversorgung, Wohlfahrt, Ökologie und Schutz).

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Wälder an den Klimawandel angepasst werden. Ein erheblicher Teil der Wälder der Burgergemeinde ist aufgrund der vorherrschenden Baumarten wie Fichte oder Buche dem Klimawandel nicht gewachsen. Die Bäume sterben in trockenen und heissen Sommern ab, werden von Insekten befallen oder vertrocknen.

Die Temperatur im Kanton Bern hat sich seit 1864 bereits um 2 °C erhöht. Bei weltweit weiterhin steigendem Treibhausgasausstoss wird die Temperatur bis 2060 um weitere ca. 2,5 °C gegenüber der Periode 1981-2010 ansteigen.

Die Geschwindigkeit der klimatischen Veränderungen erlaubt keinen Aufschub und macht grossflächigere forstliche Eingriffe als bisher nötig. Diese haben insbesondere im urban genutzten Wald den Vorteil, dass durch die entstehende Kraut- und Jungwaldschicht Rückzugs- und Ruheräume für Wildtiere geschaffen und das Nahrungsangebot für sie vergrössert werden. Als Folge des Klimawandels muss der Wald mit an diese Herausforderungen angepasste Baumarten (Eiche, Douglasie, Baumhasel, Linde, Hagebuche, Kirsche, Lärche etc.) verjüngt werden. 4'000 Hektaren Wald wären früher in einem Zeitraum von 120 bis 160 Jahren verjüngt worden, maximal 20 bis 40 Hektaren pro Jahr. Der Klimawandel zwingt zu einer beschleunigten Verjüngung (je nach Baumart zwischen 60 und 120 Jahren). Verjüngungsflächen schaffen jüngere und vitalere Wälder mit zukunftsfähigen Baumarten. Dies ist im Wald klar zu erkennen und wird von einigen Waldbesuchenden mit wirtschaftlichen Interessen verwechselt. Aber: Die Burgergemeinde Bern kennt weder einen Burgernutzen, noch zahlt sie Dividenden aus. Alle Gewinne aus der Waldbewirtschaftung sind zweckgebunden und werden wieder in den Wald investiert. Eine kurzfristige Gewinnmaximierung auf Kosten der langfristigen Waldentwicklung liegt nicht in ihrem Interesse.

Arbeitseinsätze, Praktika oder Schnuppertage

Nein, der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern bietet keine Freiwilligeneinsätze an. Für den Wegunterhalt oder für Hegearbeiten (als Bestandteil der Jägerausbildung) arbeitet er mit verschiedenen Beschäftigungsprogrammen oder mit Vereinen zusammen.

Die Fachstelle Benevol Kanton Bern vernetzt Freiwillige mit Organisationen und Institutionen, die entsprechende Einsätze anbieten.

Nein. Der Forstbetrieb plant und koordiniert die Waldbewirtschaftung für die Burgergemeinde Bern. Für praktische Waldarbeiten arbeitet er mit spezialisierten Forstunternehmungen zusammen. Wir bilden keine Lehrlinge aus und bieten auch keine Schnupperlehre an.

Bei Interesse für eine Schnupperlehre oder einen praxisorientierten Arbeitseinsatz wenden Sie sich an ein spezialisiertes Forstunternehmen wie zum Beispiel unseren Partner Woodex AG.

Ein Zivildiensteinsatz im Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch eine höhere forstliche Ausbildung (dipl. Förster/in HF, Bachelor oder Master).

Falls Sie diese Kriterien erfüllen, prüfen wir gerne Ihre schriftliche Bewerbung an .

Praxisorientierte Arbeitseinsätze sind beim Forstbetrieb nicht möglich: Bei Interesse wenden Sie sich an ein spezialisiertes Forstunternehmen wie zum Beispiel unseren Partner Woodex AG

Jagd

Wildtiere sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems Wald. Sind die Wildbestände jedoch – wie in weiten Teilen des Kantons Bern – über Jahrzehnte zu hoch, ist der Wald in seiner Existenz bedroht: Das aktuelle Wildschadengutachten des Kantons Bern zeigt: Auch mehrere Wälder der Burgergemeinde Bern – gerade in Stadtnähe – können sich kaum mehr natürlich verjüngen. Ihr Zustand hat sich in den vergangenen Jahren teilweise sogar verschlechtert; von kritisch zu untragbar! Besonders besorgniserregend: Die neue Methodik des Gutachtens zeigt, dass gerade klimataugliche Jungbäumchen auf dem Speiseplan von Rehen und anderen Wildtieren ganz oben stehen.

Als verantwortungsvolle Waldeigentümerin versucht die Burgergemeinde Bern mit unterschiedlichen Massnahmen, Wildschäden zu verringern:

  • Der Forstbetrieb schafft ein verbessertes Nahrungsangebot für Wildtiere, indem er Holz erntet und so mehr Licht und Platz in den Wald bringt
  • Er schützt angepflanzte oder natürlich nachwachsende Jungbäumchen mit Verbiss- und Fegeschützen.
  • Er stellt Jägerinnen und Jägern auf der gesamten Waldfläche der Burgergemeinde Jagdeinrichtungen zur Verfügung, um sie in ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen.

Damit sich der Wald natürlich und nachhaltig verjüngen kann, müssen die Wildbestände stärker reguliert werden. Luchs und Wolf können dazu einen Beitrag leisten, aber in den stadtnahen Wäldern spielt die Jagd die wichtigste Rolle.

Weitere Informationen.

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