FAQ

Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern reduziert die Holzernte während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 31. Juli) auf ein Minimum. Er orientiert sich dabei an den Vorgaben des Forest Stewardship Council FSC: Nur auf maximal 5% der Waldfläche wird gearbeitet. Die restlichen 95% bleiben unberührt. Grundsätzlich gibt es aber im Kanton Bern keine gesetzlichen Bestimmungen, welche die Waldbewirtschaftung oder die Holzernte in dieser Zeit einschränken.
Für die Einschränkung der Arbeiten ist aber nicht nur die Brut- und Setzzeit ausschlaggebend: Im Frühling sind die Bäume wieder «im Saft». Höhere Temperaturen locken Insekten an und fördern das Pilzwachstum: Frisch geerntetes Holz wird dadurch verderblicher. Ausserdem halten sich mehr Menschen im Wald auf und das neue Laub macht die Holzernte unübersichtlich.
In welchen Fällen sind Waldarbeiten während der Brut- und Setzzeit dennoch notwendig?
- Sicherheit: Damit absterbende Bäume keine Gefahr für Waldbesuchende und Infrastrukturen darstellen, müssen sie rechtzeitig entfernt werden. Ebenso müssen nach Stürmen umgestürzte Bäume aufgearbeitet werden.
- Forstschutz: Wo der Borkenkäfer aktiv ist, müssen befallene Bäume rasch gefällt und entrindet werden. Nur so kann ein Befall gesunder Bäume verhindert werden.
- Reduktion von Holzschutzmitteln: Dank der Möglichkeit, das Holz ohne Unterbruch und Wartezeit an die Sägewerke zu liefern, können die Holzabnehmer im burgerlichen Wald den Einsatz von Holzschutzmitteln auf ein Minimum reduzieren. Es ist daher sinnvoll, die ordentliche Holzernte nicht vollständig zu unterbrechen.
- Holzversorgung: Eine dauerhafte Versorgung mit einheimischem Holz reduziert den Import von Holz, beispielsweise aus Gebieten wo keine Rücksicht auf die Brut- und Setzzeit genommen wird.
Die Störung der Waldbewohner durch die Holzernte ist räumlich und zeitlich begrenzt und bietet den Tieren in den meisten Fällen Ausweichmöglichkeiten. Es kann vorkommen, dass dabei ein Jungvogel aus dem Nest fällt. Die Holzernte gefährdet jedoch keine Arten. Im Gegenteil – langfristig profitieren die Waldvögel sogar von der Waldbewirtschaftung: Es entstehen neue Lebensraumstrukturen und das Nahrungsangebot wird durch den besser belichteten Boden erhöht.
Auch Sie können einen Beitrag leisten:
Für die Wildtiere sind flächige und dauerhafte Störungen wie die zunehmende Erholungsnutzung, freilaufende Hunde oder wildernde Katzen ein grösseres Problem. Durch Ihre Rücksichtnahme (z.B. Waldwege nicht verlassen, Hunde an die Leine) können auch Sie als Waldbesucherin oder Waldbesucher zu einer möglichst ungestörten Brut- und Setzzeit beitragen.
Das Einsammeln und Mitnehmen dieser Äste ist weder sinnvoll noch erwünscht. Die nach einem Holzschlag liegen gelassenen Äste, das sogenannte «Totholz», erfüllen wichtige Aufgaben für den Wald. So bieten sie Pilzen und Insekten auf dem Waldboden nötigen Lebensraum und tragen wesentlich zum Arterhalt bei. Anders als im nährstoffarmen Stammholz, das aus dem Wald abgeführt wird, sind im Astmaterial, Laub und in den Nadeln der Bäume nämlich rund 80 Prozent der Nährstoffe gespeichert, die zuvor dem Boden entzogen wurden. Durch das Liegenlassen der Äste bleibt dem Wald somit ein Grossteil seiner Nährstoffe erhalten.
Dazu kommt, dass durch die Industrie, den Verkehr sowie die Landwirtschaft grosse Mengen an Stickstoffverbindungen in den Wald gelangen, was die Versauerung der Waldböden zur Folge hat. Dadurch nimmt der Artenreichtum (wie etwa Pilze) ab, was den Wald destabilisiert. Ausreichend vorhandenes Totholz im Wald wirkt dieser Bodenversauerung entgegen.

Es handelt sich nicht um Schneisen, sondern um sogenannte Rückegassen, die den bewirtschafteten Wald geordnet im Abstand von jeweils rund 30 Metern erschliessen. Sie ergänzen das Netz an Waldstrassen, dienen dem Schutz des Waldbodens und verringern das Risiko für Schäden an Bäumen bei Waldarbeiten: Die Forstmaschinen bewegen sich ausschliesslich auf den 4 Meter breiten Rückegassen. Die Erntemaschine kann dank dem 15 Meter langen Greifarm von den Rückegassen aus weit in den Baumbestand hineingreifen, ohne den Waldboden links oder rechts zu schädigen. Dank der Feinerschliessung müssen nur noch rund 10 bis 15 % des Waldbodens befahren werden, der restliche Waldboden wird nie mehr befahren und somit maximal geschont.
Auch die Rückegassen werden weitgehend geschont und nur bei guter Witterung bzw. geringer Feuchtigkeit des Waldbodens befahren. Zudem wird auf den Rückegassen ein Teppich aus Astmaterial ausgelegt, der das Gewicht der Maschine optimal verteilt und die Verdichtung des Waldbodens zusätzlich minimiert.
Der Forstbetrieb hält sich beim Einsatz von Forstmaschinen an die Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt für den physikalischen Bodenschutz im Wald.
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Das Nichtbefahren von rund 90 % der Waldfläche ist wichtig für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Grosse Pilzgeflechte durchwachsen nämlich den Waldboden und umhüllen die Baumwurzeln mit einem flechtenartigen Mantel. Dabei leben diese Pilzgeflechte mit den Bäumen in einer Symbiose. Die Pilzgeflechte versorgen den Baum mit Nährstoffen und Wasser und umgekehrt liefert ihnen der Baum Kohlenhydrate (Zucker). Die Pilzgeflechte sind sehr druckempfindlich, weshalb leichte Maschinen keinen Vorteil darstellen, sondern durch ihre geringere Kranreichweite deutlich mehr Rückegassen benötigen und damit mehr Waldfläche befahren würde.

Moderne Holzerntemaschinen, die Bäume in einem Arbeitsschritt fixieren, fällen, sägen und entasten, tragen zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes bei und erlauben eine effiziente Holzernte:
- Arbeitssicherheit: Die Unfallstatistik der Suva spricht eine deutliche Sprache. In Schweizer Forstbetrieben kommt es jedes Jahr zu rund 1'700 Unfällen. Über 30 Unfälle endeten in den letzten 10 Jahren tödlich. Die schwersten Unfälle ereignen sich beim Fällen von Bäumen.
- Der Einsatz von Holzerntemaschinen anstelle der Kettensäge erleichtert die Arbeit und reduziert das Unfallrisiko für Forstmitarbeitende: Dank der kräftigen Kranarme und der gut geschützten Kabinen können Bäume relativ gefahrlos gefällt oder verkeilte Stämme aufgearbeitet werden.
- Bodenschutz: Ein gesunder und fruchtbarer Waldboden ist für vitale und kräftige Bäume zentral. Diesem Umstand trägt der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern bei all seinen Tätigkeiten Rechnung. Moderne Forstmaschinen sind so konzipiert, dass ihr Gewicht dank breiten Reifen oder Raupen optimal verteilt wird, um den Waldboden möglichst vor Verdichtung zu schützen. Die Holzerntemaschine kann dank dem langen Greifarm von den Waldstrassen oder Rückegassen aus weit in den Baumbestand hineingreifen, ohne den Waldboden links oder rechts zu schädigen. Der Forstbetrieb hält sich beim Einsatz von Forstmaschinen an die Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt für den physikalischen Bodenschutz im Wald.
- Bestandesschutz: Die Holzerntemaschine kann mit ihrem langen Greifarm weit in den Bestand hineingreifen und den gewünschten Baum fällen ohne benachbarte Bäume dabei zu beschädigen.
- Effizienz: Die nachhaltige Waldbewirtschaftung berücksichtig ökologische, soziale und ökonomische Aspekte. Der Einsatz moderner Forstmaschinen sorgt für eine effiziente Waldpflege und Holzernte. Nur so kann sich Schweizer Holz auf dem Markt gegenüber Holz aus dem Ausland behaupten.
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Nein! Aber viele alte Bäume leiden unter den klimatischen Veränderungen der letzten Jahre. Trockene und heisse Sommer machen sie anfälliger für Schädlinge (Pilze, Borkenkäfer etc.). Zudem schwächen Wassermangel und Hitze das Wurzelwerk. Dadurch verlieren die Bäume an Standfestigkeit. Vor allem bei Sturm können sie umstürzen und werden so zur Gefahr für Waldbesuchende. Die geernteten Bäume werden durch klimafitte Jungbäume ersetzt, die entweder von selbst nachwachsen (Naturverjüngung) oder die durch den Forstbetrieb neu gepflanzt werden.
Gut zu wissen: Im Durchschnitt lässt der Forstbetrieb alle 15 Hektar eine Gruppe von 5 bis 30 Bäumen stehen. Diese Bäume sind mit einem blauen Punkt markiert und bleiben bis zu ihrem natürlichen Zusammenbruch stehen. Sobald sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, werden sie gefällt und liegengelassen. Alt- und Totholz bieten nützlichen Pilz- und Insektenarten und insbesondere auch Vögeln und Fledermäusen wertvollen Lebensraum. Dank der Verteilung über die gesamte Waldfläche bieten Altholzinseln deutlich mehr Vogelfamilien Platz, als dies in einem zusammenhängenden Reservat der Fall wäre. Zudem vernetzen solche kleinen Flächen naturnahe Lebensräume im Wald.
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Nein. Der burgerliche Forstbetrieb wendet jährlich in seinen der Öffentlichkeit zugänglichen Wäldern rund 500’000 Franken in den Bereichen Wohlfahrt, Erholung, Schutz und Ökologie auf. Rund 137 Hektaren burgerlicher Wald dienen als Reservate dem Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten. Auf weiteren rund 90 Hektaren verzichten wir bewusst auf eine Nutzung.
Die Erlöse aus den steigenden Holzpreisen investiert die Burgergemeinde Bern wieder zugunsten des Waldes: Video ansehen
Nein, die Burgergemeinde verfolgt als oberstes Ziel das langfristige Sicherstellen aller Waldleistungen (Holzversorgung, Wohlfahrt, Ökologie und Schutz).
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Wälder dem Klimawandel angepasst werden. Ein erheblicher Anteil der Wälder der Burgergemeinde ist aufgrund der Baumarten (Fichte, Buche) dem Klimawandel nicht gewachsen. Die Bäume sterben in trockenen und heissen Sommern ab, werden von Insekten befallen oder vertrocknen.
Die Geschwindigkeit der klimatischen Veränderungen erlaubt keinen Aufschub, was grossflächigere forstliche Eingriffe als bisher zur Folge hat. Diese haben insbesondere im urban genutzten Wald den Vorteil, dass durch die entstehende Kraut- und Jungwaldschicht Rückzugs- und Ruheräume für Wildtiere geschaffen werden. Infolge des Klimawandels muss der Wald um klimawandeltaugliche Baumarten (Eiche, Douglasie, Baumhasel, Tulpenbaum, Kirsche, Lärche etc.) verjüngt werden. 4000 Hektaren Wald wären früher während einer Periode von 120-160 Jahren verjüngt worden, jedes Jahr maximal 20-40 Hektaren. Der Klimawandel zwingt zu einer beschleunigten Verjüngung (je nach Baumart zwischen 60 bis 120 Jahren). Verjüngungsflächen schaffen jüngere und vitalere Wälder mit zukunftsfähigen Baumarten. Dies ist im Wald klar zu erkennen und wird von einigen Waldbesuchenden mit ökonomischen Interessen verwechselt.
Die Erlöse aus den steigenden Holzpreisen werden wieder zugunsten des Waldes investiert: Video ansehen

Die Aktivitäten von Waldkitas gehen über das gesetzliche Betretungsrecht des Waldes hinaus. Waldkitas stellen einen gesteigerten Gemeingebrauch dar, da sie auf bestimmten Waldplätzen, für bestimmte Personen, zu bestimmten Zeiten zur Verfügung stehen. Dadurch ergeben sich für die Grundeigentümer spezielle Haftungsregeln, die eine Sicherheitsüberprüfung und -massnahmen nötig machen. Diese Massnahmen wären ohne Pädagogische Institution im Wald nicht notwendig. Denn: wer den Wald unter dem gesetzlichen Betretungsrecht besucht, tut dies auf eigene Gefahr.
Deshalb sind Sicherheitsholzungen rund um Waldkitaplätze unabdingbar (Gefahr herunterstürzender Äste oder umfallender Bäume). Diese finanziell aufwendigen Sicherheitsholzungen stellt der burgerliche Forstbetrieb als eigenständige dienstleistende Abteilung der Burgergemeinde den pädagogischen Institutionen verursachergerecht in Rechnung. Da die Burgergemeinde die Idee der Waldkitas begrüsst, unterstützt sie deren Angebot im Rahmen ihrer Engagements in Kultur und Gesellschaft EKG und übernimmt auf entsprechende Gesuchsstellung die Gesamtkosten der Sicherheitsholzungen. Da es sich beim Forstbetrieb um eine eigene Abteilung der Burgergemeinde handelt, kann die Rückerstattung betreffender Gebühren nur auf indirektem Weg erfolgen.

Mit der Anpassung der Wälder an den Klimawandel werden die Baumbestände tendenziell jünger und vitaler. Damit entfällt jedoch eine wichtige Entwicklungsphase der natürlichen Waldentwicklung, nämlich die Alters- und Zerfallsphase. Die Burgergemeinde hat deshalb ein Konzept entwickelt, das sich auf mehrere Standbeine abstützt:
- Liegendes Totholz auf der gesamten Fläche
- Stehendes Altholz in Altholzinseln
- Ausser Nutzung stellen von Waldflächen
Liegendes Totholz
Der Forstbetrieb lässt nach Holzerntemassnahmen bewusst einen erheblichen Anteil des Ast- und Kronenmaterials auf der Fläche zurück, obwohl er dieses auch energetisch und damit wirtschaftlich nutzen könnte. Das auf der gesamten Fläche liegen gelassene Totholz dient dazu, nützlichen Insekten- und Pilzarten einen Lebensraum zu bieten. Der liegende Totholzanteil war in der Burgergemeinde zu keinem Zeitpunkt der vergangenen 200 Jahren so hoch wie heute. Gleichzeitig besteht jedoch ein Risiko, dass das liegende Totholz durch Waldbesuchende für andere Zwecke genutzt (verbrannt) wird. Dieser Effekt ist unerwünscht.
Stehendes Altholz in Altholzinseln
Der Forstbetrieb lässt im Schnitt alle 30 Hektaren eine Baumgruppe von 5 - 30 Bäumen stehen. Diese Bäume werden mit einem blauen Punkt markiert und bleiben bis zu ihrem natürlichen Zusammenbruch stehen. Sobald sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, werden sie gefällt und liegengelassen. Im stehenden Alt- und Totholz finden ebenfalls nützliche Pilz- und Insektenarten und insbesondere auch Vögel und Fledermäuse ihre Habitate. Dank seiner Verteilung über die gesamte Waldfläche bietet es deutlich mehr Vogelfamilien Platz, als dies in einem zusammenhängenden Reservat der Fall wäre.
Ausser Nutzung gestellte Waldflächen
Der Forstbetrieb hat auf seiner gesamten Waldfläche einen Anteil von rund 5-10% definiert, der auf unbestimmte Zeit ausser Nutzung gestellt wird. Dabei verzichtet die Burgergemeinde auf einem grossen Teil dieser Flächen auf vertragliche Vereinbarungen. Die meisten Organisationen, die als Vertragspartner zur Verfügung stünden, existieren weniger lange als die Burgergemeinde ihre Wälder pflegt. Die Burgergemeinde kann den Schutz dieser Flächen eigenständig sicherstellen.
Einen erheblichen Anteil der Leistungen im Bereich Ökologie erbringt die Burgergemeinde ohne vertragliche Vereinbarung mit Drittorganisationen. Gelegentlich entsteht bei ungenügend informierten Kreisen der Eindruck, die Burgergemeinde Bern würde die ökologischen Aspekte im Wald geringschätzen. Der Anteil an Alt- und Totholzflächen in der Burgergemeinde Bern war jedoch noch nie so hoch wie zum jetzigen Zeitpunkt.

Nein. Entscheidend sind die unterschiedlichen Markierungen an den einzelnen Bäumen:
- Bäume mit blauen Ringen bleiben im Wald, bis sie reif für die Holzernte sind (optimale Dicke, Länge, gerader Wuchs, möglichst astfrei). Die sogenannten Zukunftsbäume (Z-Bäume) werden bei Waldarbeiten geschont.
- Bäume mit diagonalen roten oder pinkfarbigen Streifen werden gefällt, weil sie entweder das Wachstum von klimafitten Bäumen mit blauen Ringen (Z-Bäume) konkurrenzieren, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder durch ihre Kronen die Ansamung der nächsten Baumgeneration verhindern.
- Bäume mit blauen Punkten gehören zu einer Altholzinsel und bleiben bis zu ihrem natürlichen Zerfall stehen. Altholzinseln bieten vielen Tier-, Pflanzen-, Pilz- und Insektenarten ein Zuhause. Zudem vernetzen solche kleinen Flächen naturnahe Lebensräume im Wald.
- Bäume mit zwei liegenden roten Streifen kennzeichnen den Rand einer Rückegasse. Sie bleiben so lange stehen, bis sie aus waldbaulichen Gründen geerntet werden müssen.
Detaillierte Erklärungen und Fotobeispiele zu den Baummarkierungen finden Sie auf dieser Website.

Der Wald bindet das klimaschädliche Treibhausgas CO₂, etwa eine Tonne pro Kubikmeter Holz. Wächst ein Baum, wird das CO₂ durch Fotosynthese in festen Kohlenstoff umgewandelt, während der freiwerdende Sauerstoff in die Atmosphäre gelangt. Der Wald wirkt als so genannte CO₂-Senke; allerdings nur, wenn er nachhaltig bewirtschaftet wird. Denn alte, verrottende Bäume können umgekehrt zu einer unliebsamen CO₂-Quelle werden.
Bei sehr jungen Wäldern ist die CO₂-Bindung im Vergleich zu älteren Wäldern vorübergehend geringer. Auf der gesamten Fläche der burgerlichen Wälder bleibt die Bindungsleistung jedoch immer ungefähr gleich, da der Forstbetrieb auf eine möglichst ausgeglichene Altersstruktur achtet. Die CO₂-Bindungsleistung verschiebt sich also lediglich lokal. Wenn zum Beispiel im Dählhölzli alte Bäume geerntet werden, um der darunter wartenden Baumgeneration für das Wachstum nötiges Licht zu verschaffen, wird dort vorübergehend weniger CO₂ gebunden. Gleichzeitig nehmen im Forst im Westen Berns Bäume vom Durchmesser 50 cm (BHD = Brusthöhendurchmesser, 1,30 m über Boden) auf 60 cm zu. Damit wird eine insgesamt stabile CO₂-Bindung sichergestellt.

Nein, Waldstrassen dürfen grundsätzlich nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden. Dies dient der Sicherheit der Waldbesuchenden sowie dem Schutz von Pflanzen und Tieren. Ausnahmen sind im eidgenössischen und kantonalen Waldgesetz geregelt (Art. 15 WaG, Art. 13 WaV, Art. 23 KWaG).
Für andere Zwecke kann die zuständige Stelle beim Amt für Wald und Naturgefahren eine örtlich und zeitlich befristete Fahrerlaubnis erteilen. Für private Vorhaben wird in der Regel keine Fahrerlaubnis erteilt.
Das Befahren von Waldstrassen benötigt in jedem Fall die Zustimmung der Waldeigentümerin. Das entsprechende Gesuch ist an forstbetrieb@bgbern.ch einzureichen. Wir empfehlen, das Vorhaben vorgängig mit dem Forstbetrieb abzustimmen, da normalerweise keine Ausnahmen möglich ist.

Die Ausbreitung der invasiven Neophyten hat ein Ausmass erreicht, das eine vollständige Bekämpfung kaum mehr möglich macht. Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern setzt bei der Bekämpfung auf natürliche Prozesse im Wald und verfolgt eine Koexistenzstrategie.
Er bekämpft invasive Neophyten überall dort,
- wo es wegen erheblicher ökologischer und gesundheitlicher Risiken gesetzlich vorgeschrieben ist,
- wo der Wald in seiner Existenz bedroht oder in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Gewisse invasive Neophyten wie zum Beispiel die Goldrute oder der Sommerflieder, aber auch einheimische Arten wie die Brombeere oder der Adlerfarn, konkurrenzieren das Wachstum der Jungbäume: In diesen Fällen mäht und mulcht der Forstbetrieb die betroffenen Flächen. Sobald die Jungbäume gross genug sind und Schatten spenden, verschwinden die lichtbedürftigen Arten von selbst. Andere Arten wie zum Beispiel der Japanische Staudenknöterich erodieren den Waldboden: In diesem Fall wird die Pflanze samt Wurzelstock ausgerissen und entsorgt.
Der Forstbetrieb arbeitet bei der Bekämpfung von Neophyten mit externen Partnerorganisationen wie dem Bundesasylzentrum Bern oder der Felber-Stiftung zusammen, die entsprechende Beschäftigungsprogramme anbieten. Zudem entfernt die Koordinationsstelle «Neophytenbekämpfung und Freiwilligenarbeit» der Stadt Bern nach Rücksprache mit dem Forstbetrieb entlang von Waldwegen in den Stadtwäldern invasive Neophyten.
Auch Waldbesuchende können bei der Eindämmung invasiver Neophyten einen Beitrag leisten:
- Flächen mit invasiven Neophyten nicht betreten oder befahren (Gefahr der Ausbreitung)
- Hunde in betroffenen Gebieten anleinen
- Invasive Neophyten oder andere Pflanzenabfälle fachgerecht, d.h. im Kehricht entsorgen
- Einheimische und standortgerechte Pflanzenarten im Garten pflanzen
- An einem von der Koordinationsstelle «Neophytenbekämpfung und Freiwilligenarbeit» der Stadt Bern geleiteten Freiwilligeneinsatz teilnehmen
Weiterführende Links zum Thema:
Der Einsatz von Herbiziden im Wald ist in der Schweiz verboten, und selbstverständlich hält sich unser Forstbetrieb an diese Vorgabe. Einzig sortierte und aufgeschichtete Rundhölzer, welche am Rande von Forststrassen für den Abtransport bereitgestellt werden – so genannte Holzpolter – dürfen mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Der burgerliche Forstbetrieb macht aber kaum je davon Gebrauch.
Nein, die Entsorgung von Grüngut (Pflanzen, Äste, etc.) durch Privatpersonen ist im Wald illegal. Dies betrifft auch die Landwirtschaft.
Nein, das Ablagern von Abfällen im Wald ist gemäss der Abfall- und Waldgesetzgebung verboten. Hundekot gehört nicht in den Wald und soll im Robidog entsorgt werden.
Für die Entsorgung von Abfällen im Wald, dessen Verursacherin oder Verursacher nicht bekannt ist, ist die zuständige Einwohnergemeinde verantwortlich. Wenn Sie illegal deponierten Abfall im Wald entdecken, können den Standort, im Idealfall mit einem Bild, an forstbetrieb@bgbern.ch senden. Wir leiten die Mitteilung an die zuständige Stelle weiter.
Das Beschädigen, Fällen oder Ernten von Bäumen (Weisstannentriebe, neu gepflanzte Jungbäume usw.) ist ohne Zustimmung des Waldbesitzers unzulässig. Ebenso illegal ist zum Beispiel das Abschneiden von Wurzeln und Zweigen. Auch selbst angelegte Mountainbike-Trails ohne Zustimmung des Waldbesitzers sind illegal.
Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern rodet nicht, sondern erntet Holz und pflegt den Wald. Rodungen gibt es in der Schweiz nur in absoluten Ausnahmefällen. Denn eine Rodung bedeutet, dass künftig keine Bäume mehr wachsen, sondern Häuser oder Strassen gebaut werden.
Der Forstbetrieb passt die Wälder der Burgergemeinde an die Herausforderungen des Klimawandels an (steigende Temperaturen, trockenere Sommermonate, nasse und milde Winter etc.).
Oberstes Ziel ist es, den nachfolgenden Generationen möglichst vitale Wälder mit vielen verschiedenen, klimatauglichen Baumarten zu hinterlassen. Dies setzt voraus, dass bereits ab einer Baumhöhe von ca. 10 bis 15 Metern grüne Kronen gefördert und erhalten werden. Nur so kann die maximale Vitalität und damit die Widerstandskraft gegen klimatische Veränderungen erhalten werden. Gleichzeitig speichern diese Bäume aufgrund des Zuwachses mehr CO2.
Gut zu wissen: Viele Baumarten wie zum Beispiel die Fichte oder die Buche in und um Bern sind für die klimatischen Bedingungen der kommenden Jahrzehnte nicht gewappnet. Deshalb verwendet der Forstbetrieb der Burgergemeinde darum bei Neupflanzungen mehrheitlich klimataugliche Baumarten, wie zum Beispiel Douglasien, Linden oder Traubeneichen. Klimatauglich deshalb, weil diese Arten mit den steigenden Temperaturen besser zurechtkommen als herkömmliche Baumarten.
Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern arbeitet wo immer möglich mit Naturverjüngung. Die Anpassung des Waldes an den Klimawandel erfordert aber stellenweise gezielte Pflanzungen von klimatauglichen Baumarten, zum Beispiel wenn keine geeigneten Samenbäume vorhanden sind oder weitere Voraussetzungen für die natürliche Verjüngung nicht gegeben sind.
Die natürliche Verjüngung der Waldbäume ist dabei abhängig von verschiedenen Umweltfaktoren, welche der Forstbetrieb nur in eingeschränktem Mass beeinflussen kann:
- hohe Stickstoffeinträge
- zu hohe Bestände an Wildtieren wie Reh oder Hirsch
- grossflächige Ereignisse wie Sturm oder Schädlingsbefall
In diesen Fällen pflanzt und schützt der Forstbetrieb Bäume im Rahmen einer vorausschauenden Waldbewirtschaftung zur langfristigen Sicherstellung aller Waldleistungen.