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Soziokulturelle Projekte im Bereich frühkindliche Bildung

Die Förderung von Kulturprojekten im Bereich der frühkindlichen Bildung hat zum Ziel, die kulturelle Teilhabe von Kindern im Vorschulalter zu unterstützen.

Inspiriert von Kulturschaffenden und Betreuungspersonen erforschen Kinder z.B. Kulturinstitutionen, ihre eigene Kita und andere Orte. Sie können sinnliche, kulturelle, künstlerische Erfahrungen machen und die geschaffenen Freiräume nutzen, um im kreativen Tun ihre Umwelt und ihr Umfeld zu entdecken. Kinder sollen dadurch in ihre Wahrnehmungsfähigkeit, ihre Selbstwirksamkeit und in der Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden. Ziel ist ein generationenübergreifender Dialog aller am Projekt beteiligten Personen zu ermöglichen – ein gemeinsamer Prozess, der als Ko-Konstruktion bezeichnet wird.

Innerhalb einer Pilotphase (2022-2024) fördern die Burgergemeinde Bern und die Kulturförderung des Kantons Bern in Zusammenarbeit Projekte im Bereich frühkindliche Bildung.

Formelle Voraussetzungen

Anträge werden angenommen von:

  • professionellen Kulturschaffenden aller Sparten des kulturellen Schaffens oder der Kulturpflege, einzeln oder als Gruppe. Mindestens ein/e Kulturschaffende/r des Projektteams hat den Wohnsitz im Kanton Bern.
  • Kitas mit Sitz im Kanton Bern.

Die/Der Kulturschaffende ist als Projektleitung die Ansprechperson für die Burgergemeinde Bern.

Voraussetzung für die Prüfung der eingereichten Anträge durch Burgergemeinde Bern sind:

  • Zeitgleiche Eingabe bei der Kulturförderung des Kantons Bern 
  • Professioneller Standard
  • Nachgewiesener Finanzbedarf
  • Fristgerechte Gesuchseingabe
  • Vollständige Unterlagen: detaillierter Projektbeschrieb, Lebensläufe der Kulturschaffenden, Budget und Finanzierungsplan, Zu- und Absagen weiterer Finanzierungspartner/-innen (können per Mail nachgereicht werden) 

Das eingegebene Projekt kann grundsätzlich nur einmal durch die Burgergemeinde Bern unterstützt werden. Es ist entsprechend nicht zulässig für das gleiche Vorhaben einen Antrag im Bereich Kultur zu stellen.

Die finanzielle Beteiligung der Kulturförderung des Kantons Bern wird vorausgesetzt. Der maximale Projektbeitrag pro Förderstelle liegt bei CHF 3'500.- (insgesamt maximal CHF 7'000.-). Maximal stehen CHF 25'000.- pro Förderstelle und Jahr zur Verfügung.

Von den Beitragsempfängern/-innen wird erwartet, dass sie sich im Quartal 4/2024 an einer gemeinsamen Auswertung der Förder-Pilotphase beteiligen.

Eingabefristen

Eingabe bis: Bescheid bis /
Projektbeginn nach:
Freitag, 6. Oktober 2023 Freitag, 24. November 2023
Freitag, 8. Dezember 2023 Freitag, 2. Februar 2024
Freitag,  16. Februar 2024 Freitag, 5. April 2024
Freitag, 19. April 2024 Freitag, 7. Juni 2024
Freitag, 24. Mai 2024 Freitag, 12. Juli 2024
Freitag, 9. August 2024 Freitag, 27. September 2024
Freitag, 4. Oktober 2024 Freitag, 22. November 2024

Gesuchseingabe

Die Eingabe bei der Burgergemeinde Bern erfolgt via Antragsformular mit dem Hinweis "Frühkindliche Bildung" im Projekttitel.

Lesen Sie die formellen Voraussetzungen bitte gründlich durch und nutzen Sie die Vorlagen zum Projektbeschrieb (DOCX) sowie zum Budget und Finanzierungsplan (XLSX) der Kulturförderung des Kantons Bern, bevor Sie einen Antrag bei der Burgergemeinde Bern einreichen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Gesuchserfassung (T 031 328 86 01, ).

Das Gesuch gilt erst als eingereicht, wenn Sie eine entsprechende persönliche (keine automatische) Bestätigung per Mail erhalten haben.

Zum Antragsformular

 

Weitere Informationen.

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