Urnenabstimmung: Ein Blick hinter die Kulissen

Es ist bekannt: In der Schweiz wird viel abgestimmt. Auch in der Burgergemeinde Bern finden in der Regel zwei Mal im Jahr Urnenabstimmungen statt. Hier erfahren Sie, wie das Ganze in der Burgerkanzlei abläuft.

Gemeinde

2 bis 4 Monate vorher

Der Kleine und der Grosse Burgerrat verabschieden die Abstimmungsvorlagen. Die sorgfältig redigierten Abstimmungsbotschaften werden vom Büro des Grossen Burgerrats freigegeben.

8 Wochen vorher

Das Stimmregister wird aus dem Personenregister der Burgergemeinde Bern erstellt. Es umfasst alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die in der Schweiz leben. Angehörige der Burgergemeinde im Ausland ohne Schweizer Zustelladresse dürfen nicht abstimmen.

7 Wochen vorher

Bilder: Franziska Rothenbühler

Das Wahl- und Stimmmaterial wird gedruckt,

Maschinen schneiden und ...

... falzen die Abstimmungsbotschaften.

5 Wochen vorher

Die Abstimmung wird im digitalen Amtsblatt «ePublikation» öffentlich bekanntgegeben.

4 Wochen vorher

Die ersten ausgefüllten Abstimmungsunterlagen kommen in der Burgerkanzlei an. Die Couverts werden täglich gezählt und ungeöffnet sicher aufbewahrt, bis die Abstimmung stattfindet.

Bei Rücksendungen werden die richtigen Adressen ermittelt, damit die Unterlagen erneut an die Stimmberechtigten geschickt werden können.

1 Tag vorher

Ein Tag vor der Urnenabstimmung wird mit dem Zählen der Stimmen begonnen. Zehn bis fünfzehn Stimmenzählerinnen sortieren und zählen am Vortag die per Post eingegangenen Stimmen nach einem klaren Ablauf.

Abstimmungstag

Die Abstimmung findet immer mittwochs statt. Zwischen 11 und 13 Uhr werden Stimmen an der Urne abgegeben.

Etwa 100 Personen kommen zur Stimmabgabe im Burgerspital vorbei und werden danach zu einem Apéro eingeladen.

Am Nachmittag werden die letzten Stimmen gezählt und das Abstimmungsprotokoll wird ausgefüllt.

Das Abstimmungsprotokoll wird anschliessend vom Burgergemeindepräsidenten und der Burgergemeindeschreiberin unterschrieben und dann elektronisch in «ePublikation» veröffentlicht. Mit einer Medienmitteilung informiert die Burgergemeinde über die Abstimmungs- und Wahlergebnisse.

Nach der Abstimmung werden die Abstimmungs- und Wahlzettel versiegelt und bis zur Bestätigung des Resultats durch den Kleinen Burgerrat aufbewahrt.

30 Tage nachher

Innerhalb von 30 Tagen nach der Abstimmung können Beschwerden über mögliche Mängel beim Regierungsstatthalteramt geltend gemacht werden.

2 Monate nachher

Wenn keine Beschwerden eingereicht wurden, erklärt der Kleine Burgerrat die Abstimmung in seiner nächsten Sitzung für verbindlich.

Anschliessend werden die Abstimmungsunterlagen vernichtet. Dabei wird ein Vernichtungsprotokoll erstellt, das festhält, wer die Unterlagen wann und wie vernichtet hat.

Wie werden die Stimmen gezählt?

Bei jeder Urnenabstimmung gehen ungefähr 2000 Stimmen ein. Diese korrekt zu zählen, erfordert bestimmte Schritte. Das sind die wichtigsten:

  • Die Couverts werden mit einer Brieföffnungsmaschine geöffnet.
  • Die Stimmausweise werden vom inneren Stimmcouvert getrennt, um das Stimmgeheimnis zu wahren.
  • Die Stimmzettel werden sortiert und abgestempelt.
  • Die Stimmzettel werden gezählt, einschliesslich der leereren und ungültigen Zettel.
  • Die Ergebnisse werden auf Auszählblättern festgehalten und ins Abstimmungsprotokoll übertragen.
  • Das Protokoll wird vom Burgergemeindepräsidenten und von der Burgergemeindeschreiberin unterschrieben und veröffentlicht.
top