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Die burgerlichen Behörden

Die stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind der Souverän, also die oberste Instanz der Burgergemeinde Bern. Der Grosse Burgerrat ist das Parlament (Legislative), der Kleine Burgerrat ist der Gemeinderat (Exekutive). Sämtliche Mitglieder der Räte und Kommissionen arbeiten ehrenamtlich.

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Die rund 11'800 Stimmberechtigten sind die oberste Instanz der Burgergemeinde, der Souverän. Sie wählen an der Urne den Burgergemeindepräsidenten, den Burgergemeindevizepräsidenten sowie die Mitglieder des Grossen und des Kleinen Burgerrats. Sie beschliessen über die Verfassung (Satzungen) der Burgergemeinde, das Budget sowie über Geschäfte von grosser Tragweite.

Der Grosse Burgerrat

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Der 42-köpfige Grosse Burgerrat ist das Parlament der Burgergemeinde, also die Legislative. Er besteht aus dem Burgergemeindepräsidenten, dem Burgergemeindevizepräsidenten und 40 Mitgliedern. Seine wesentlichste Aufgabe ist die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Kleinen Burgerrats. Zudem berät und beschliesst er die Anträge an die Stimmberechtigten, genehmigt den Verwaltungsbericht und die Jahresrechnung, erlässt Reglemente und wählt die Kommissionen, welche die verschiedenen burgerlichen Institutionen begleiten und strategisch leiten. Ausserdem entscheidet der Grosse Burgerrat abschliessend über die Zusicherung des Burgerrechts.

Die kommenden Sitzungen des Grossen Burgerrats finden jeweils um 19.00 Uhr im Burgerratssaal des Casinos Bern an folgenden Daten statt:

  • Montag, 21. Oktober 2024
  • Montag, 16. Dezember 2024
  • Montag, 24. Februar 2025
  • Montag, 5. Mai 2025
  • Montag, 16. Juni 2025
  • Montag, 20. Oktober 2025
  • Montag, 15. Dezember 2025

Mitglieder Grosser Burgerrat
Protokolle Grosser Burgerrat

Der Kleine Burgerrat

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Der Kleine Burgerrat ist der Gemeinderat der Burgergemeinde, die Exekutive. Er wahrt die Stellung der Burgergemeinde in Staat und Gesellschaft und bestimmt die grundlegenden Ziele ihres Wirkens. Er führt die Burgergemeinde, plant und koordiniert ihre Tätigkeiten und vertritt sie nach aussen. Der Kleine Burgerrat besteht aus dem Burgergemeindepräsidenten, dem Burgergemeindevizepräsidenten und zwölf weiteren Mitgliedern.

Alle Kommissionen werden grundsätzlich je durch ein Mitglied des Kleinen Burgerrats präsidiert. Eine Exekutive mit 14 Mitgliedern ist zwar verhältnismässig gross und liegt nicht im allgemeinen Trend, entspricht aber den Besonderheiten der Burgergemeinde mit ihrer dezentralen Ausgestaltung (Kommissionen und burgerliche Institutionen mit weit gehender Autonomie). Die Burgergemeinde als Ganzes kann effizienter geführt werden, wenn alle Kommissionspräsidien in die Exekutive eingebunden sind.

Mitglieder Kleiner Burgerrat

Die Kommissionen

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Die Tätigkeit der Burgergemeinde ist undenkbar ohne die Kommissionen, welche die Arbeit von Verwaltung und Institutionen leiten, beaufsichtigen und die strategischen Entscheide in ihrem Bereich vorbereiten. Die Fachkommissionen beraten den Kleinen Burgerrat in Grundsatz- und Kommunikationsfragen.

Den Kommissionen obliegt die strategische Führung der ihnen zugewiesenen Institutionen und Abteilungen. Die Gesamtverantwortung für die Burgergemeinde und damit auch für die Institutionen und die übrige Verwaltung liegt letztlich aber beim Kleinen Burgerrat als Führungsorgan im gemeinderechtlichen Sinn. Der Kleine Burgerrat beaufsichtigt die Führung der Institutionen und Abteilungen durch die Kommissionen und kann den Kommissionen bei Bedarf Weisungen erteilen.

Neben Burgerinnen und Burgern können pro Kommission in Ausnahmefällen, insbesondere zur Gewinnung von Personen mit besonderem Fachwissen, bis zu zwei weitere in eidgenössischen Angelegenheiten Stimmberechtigte Einsitz nehmen (Satzungen, Art. 19, Abs. 2).

Junge Burgergemeinde – JuBu

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Die Segway-Tour durch den «Bremer», das Beer-Tasting in der Berner CraftGallery, der Besuch von «Winterbergs Überstunde» im Naturhistorischen Museum, die Visite in der SORA-Mühle Schönenbühl oder die Weinwanderung auf die St. Petersinsel: Ungezwungen und locker sind sie alle, die Anlässe der JuBu, der Jungen Burgergemeinde Bern. Dahinter stecken Burgerinnen und Burger in den Zwanzigern. Mit ihren burger- sowie bernbezogenen Anlässen sprechen sie alle Gemeindeangehörigen zwischen 16 und 30 Jahren an. JuBu

Verein JuBu-Rat

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Seit November 2019 tagt der JuBu-Rat mit seinen mehr als 50 Mitgliedern nach dem Vorbild anderer Schweizer Jugendparlamente. Mitmachen können alle Burgerinnen und Burger zwischen 16 und 30 Jahren. Der JuBu-Rat will die Anliegen seiner jungen Angehörigen künftig in der Burgergemeinde besser berücksichtigt wissen. Zwei seiner Mitglieder vertreten die Interessen der jungen Burgerinnen und Burger im Grossen Burgerrat. JuBu-Rat

Oberwaisenkammer

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Die Oberwaisenkammer entscheidet an Stelle der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter über Beschwerden gegen Verfügungen der Sozialhilfebehörden der Burgergemeinde Bern sowie ihrer Zünfte und Gesellschaften. 

Der Regierungsrat wählt auf unverbindlichen Vorschlag des Kleinen Burgerrats aus den Stimmberechtigten der Burgergemeinde Bern und für eine Amtsdauer von vier Jahren die Präsidentin oder den Präsidenten, zwei Mitglieder sowie zwei Ersatzmitglieder der Oberwaisenkammer. Diese steht unter Aufsicht des Regierungsrats gemäss Kantonsverordnung.

Behördenmitglieder

  • von Fischer Lehmann Marie, Rechtsanwältin, Präsidentin
  • von Wattenwyl François, Arzt, Vizepräsident
  • Weber Nathalie, Psychologin

Ersatzmitglieder Behörde

  • Hoffet Daniel, Fürsprecher, Rechtsanwalt
  • Sterchi Fröhlich Barbara, Sozialarbeiterin

Sekretariat

  • Glättli Olivier, Rechtsanwalt

Weitere Informationen.

Organisation

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