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Anstellungsbedingungen

Für Institutionen und Abteilungen gemäss Art. 1 Personalreglement gelten folgende Anstellungsbedingungen:

Arbeitsverhältnis
Privatrechtlicher Arbeitsvertrag gemäss Personalreglement und Personalverordnung der Burgergemeinde Bern

Arbeitszeit
42 Stunden/Woche, wo möglich flexible Arbeitszeitmodelle

Familienzulagen
Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen gemäss Familienzulagengesetz
Zulagenanspruch gemäss zuständiger Familienausgleichskasse
Kinderzulage (bis 16 Jahre): Fr. 230.- pro Monat (12x)
Ausbildungszulage (ab 16 Jahre): Fr. 290.- pro Monat (12x)

Freiwillige Betreuungszulage (bei Anspruch auf Familienzulage): Fr. 230.- pro Monat (12x)

Ferienanspruch pro Jahr (Vollpensum)
6 Wochen bis 21. Altersjahr
5 Wochen bis 49. Altersjahr
6 Wochen ab 50. Altersjahr
1 Woche zusätzlich bei Mitarbeitenden unter Kadervertrag

2 Wochen Vaterschaftsurlaub

Mitarbeitendenangebote
Personalausweis mit Spezialangeboten (Rabatte, Vergünstigungen) auf auserwählte Produkte und Dienstleistungen, Kulturangebote

Lohn
Eigenes Lohnsystem; Einreihung gemäss Funktion, Ausbildung, Erfahrung
13 Monatsgehälter

Personalvorsorge
Eigenständige Personalvorsorgestiftung der Burgergemeinde Bern nach Beitragsprimat, Prämien abgestuft nach Alter.

Prämienaufteilung: 60% Arbeitgeberin, 40% Arbeitnehmer/-in. Möglichkeit zum Bezug einer Überbrückungsrente, zu 50% finanziert durch die Arbeitgeberin.

Treueprämie
Dienstaltersgeschenke nach Vollendung von 5/10/15/20 und jeweils weiteren fünf Dienstjahren.

Versicherungen und Lohnfortzahlung
Die Burgergemeinde übernimmt sämtliche Beiträge für die Nichtbetriebsunfall- und Krankentaggeldversicherung zu 100%

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall (720 Tage)
360 Tage Lohn zu 100%
360 Tage Lohn zu 80%

Lohnfortzahlung bei Mutterschaft
14 Wochen Lohn zu 100%

Weiterbildung
Die Burgergemeinde Bern fördert die Weiterbildung der Mitarbeitenden.

Weitere Informationen.

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