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Stellungnahme zur Berichterstattung über Mietzinsanpassungen der Personalvorsorgestiftung

28.01.2026

Weil einige Mietzinse deutlich unter dem marktüblichen Niveau lagen und eine Anpassung im laufenden Mietverhältnis rechtlich nicht erlaubt ist, musste die Personalvorsorgestiftung der Burgergemeinde Bern einzelne Mietverhältnisse kündigen. Aufgrund der teilweise unausgewogenen Berichterstattung der letzten Tage legt sie hier die Hintergründe und ihr sorgfältiges Vorgehen dar.

Die Personalvorsorgestiftung der Burgergemeinde Bern ist die Pensionskasse der Burgergemeinde. Sie versichert rund 800 Rentnerinnen und Rentner sowie Mitarbeitende aus den Bereichen Pflege, Gastronomie, Handwerk, Kultur und Verwaltung und stellt deren berufliche Vorsorge sicher. Die Stiftung ist organisatorisch eigenständig, verfolgt aber ausschliesslich den Zweck, die Angestellten der Burgergemeinde und ihre Angehörigen finanziell abzusichern.

Der Stiftungsrat der Pensionskasse hat festgestellt, dass einzelne Mieterinnen und Mieter in Liegenschaften der Stiftung Mietzinse zahlten, die deutlich unter dem marktüblichen Niveau lagen. Gleichzeitig erlaubt die bundesgerichtliche Rechtsprechung keine Erhöhung von Mietzinsen auf ein marktübliches Niveau innerhalb eines bestehenden Mietverhältnisses. Aus diesem Grund war die Pensionskasse rechtlich gezwungen, die betroffenen Mietverhältnisse zu kündigen und die Wohnungen anschliessend marktgerecht neu zu vermieten.

Der Stiftungsrat ist gesetzlich verpflichtet, das Vermögen der Pensionskasse sorgfältig und im Interesse der Versicherten zu verwalten. Die Prüfung durch externe Fachpersonen bestätigte, dass dieses Vorgehen rechtlich notwendig und alternativlos war.

Sorgfältiges Vorgehen mit aussergewöhnlich langen Fristen
Die Pensionskasse ist sich bewusst, dass eine Kündigung einer Wohnung für die Betroffenen eine belastende Situation darstellt. Deshalb entschied sie sich ganz bewusst für ein sorgfältiges Vorgehen:

  • Kündigungsfrist von einem Jahr bis zum 31. Juli 2026
  • Kündigungsrecht der Mieterschaft ab Juli 2025, mit einer Frist von 30 Tagen auf jedes Monatsende
  • Angebot, die Wohnung weiterhin zu einem vergleichsweise moderaten Mietzins zu mieten
  • Individuelle Unterstützung bei Fragen, Unklarheiten oder Härtefällen

Die meisten Betroffenen nutzten die Möglichkeit, die Wohnung weiter zu bewohnen. In allen Fällen, in denen Mietende die Schlichtungsbehörde anriefen, wurde das Vorgehen der Personalvorsorgestiftung als korrekt beurteilt.

Verantwortung gegenüber Versicherten und Mietenden
Die Pensionskasse trägt Verantwortung sowohl gegenüber ihren Mietenden als auch gegenüber ihren Versicherten. Ein grosser Teil der Mitarbeitenden der Burgergemeinde Bern arbeitet in Bereichen mit eher tiefen Einkommen – insbesondere in der Pflege, im Gastronomiebetrieb oder in Teilzeitmodellen. Für sie ist eine stabile und nachhaltige Altersvorsorge zentral.

Entsprechend ist die Stiftung verpflichtet, die Vermögenswerte so zu bewirtschaften, dass die Vorsorge gesichert bleibt. Gleichzeitig wurde nur jenen Mietenden gekündigt, die nicht auf einen vergünstigten Mietzins angewiesen sind.

Für weitere Auskünfte: Christoph Leuch, Präsident Personalvorsorgestiftung der Burgergemeinde Bern, 031 320 15 10
(Foto: istockphoto.com)

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