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Finanzielle Unterstützung für die Zunft zu Webern

Das Zunfthaus zu Webern an der Gerechtigkeitsgasse

13.12.2017

Das Burgervolk stimmte in der heutigen Urnenabstimmung der Übernahme der Aufgaben der Zunft zu Webern in der Sozialhilfe sowie im Kindes- und Erwachsenenschutz zu und genehmigte das Budget 2018. Weiter wählte das Stimmvolk je ein Mitglied in den Grossen und Kleinen Burgerrat und entschied über die Aufnahme von 32 Personen in das Burgerrecht.

Als öffentlich-rechtliche Körperschaft unterstehen die Burgergemeinde Bern und die 13 Gesellschaften und Zünfte für ihre Angehörigen den gesetzlichen Verpflichtungen in den Bereichen der öffentlichen Sozialhilfe und des Kindes- und Erwachsenenschutzes. In der Zunft zu Webern übersteigen die Aufwendungen in diesem Bereich seit mehreren Jahren die finanziellen Möglichkeiten der Zunft. Da keine verbesserte Finanzlage absehbar ist, suchte die Burgergemeinde Bern nach einer nachhaltigeren Lösung: Das Burgervolk stimmte zu, die Aufgaben der Zunft zu Webern in der öffentlichen Sozialhilfe und im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie deren Finanzierung an die Burgergemeinde Bern zu übertragen. Diese Aufgabenübertragung wird mit einem Vertrag zwischen den beiden Parteien geregelt.

Im Unterschied zu anderen Einwohnergemeinden tragen die Zünfte und Gesellschaften sowie die Burgergemeinde die Kosten für die Sozialhilfe sowie den Kindes- und Erwachsenenschutz ihrer Angehörigen vollumfänglich selber. Die Mittel dazu erwirtschaften sie aus dem Ertrag ihres Vermögens.

Weiter stimmt das Burgervolk dem Budget 2018 zu, wählte Martin Moser in den Grossen Burgerrat und Christian Beck in den Kleinen Burgerrat. 32 Personen wurden ins Burgerrecht aufgenommen.

Weitere Informationen: Kontakt: Stefanie Gerber Frösch, Kommunikation Burgergemeinde Bern, M 079 876 59 67

Weitere Informationen.

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