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Feuerverbot im Kanton Bern

16.04.2020

Aufgrund des trockenen Frühlings und der gestiegenen Temperaturen herrscht auch in den Berner Stadtwäldern grosse Waldbrandgefahr. Feuer im Wald und in Waldesnähe sind verboten. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind unbedingt zu befolgen.

Der Boden, vorhandenes Astmaterial sowie Laub und Nadelstreu können wegen der anhaltenden Trockenheit rasch Feuer fangen. Aber auch unsorgfältig entsorgte brennende Raucherwaren können Feuer entfachen. Sämtliche Wälder der Burgergemeinde Bern (Dählhölzli, Bremgartenwald, Könizbergwald, Wilerwald, Schosshaldenwald, Egghölzli, Steinhölzli, Gurten, Engewälder, Forst, Grauholz, Sädelbach etc.) liegen aktuell in der Zone mit grosser Waldbrandgefahr (siehe www.be.ch/waldbrandgefahr). Die aktuellen Wetterprognosen tragen nicht zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr bei.

Gestützt auf das Feuerverbot, welches durch die Regierungsstatthalter des Kantons Bern erlassen wurde, ruft der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern die Bevölkerung zur Mithilfe auf. Personen, welche im Wald Feuer entfachen oder rauchen, sollen direkt angesprochen und auf das grosse Waldbrandrisiko hingewiesen werden. Falls vor Ort Feuer festgestellt wird, soll umgehend die Feuerwehr kontaktiert werden.

Weitere Auskünfte erteilt: Urs Emch, Betriebsleiter Stv., Mobile 079 209 07 51

abgelegt unter: Forstbetrieb, Natur

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