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Erinnerung an Vorschriften im Wald

Vorschriften im Wald

Illegaler Bike-Trail im Steinhölzliwald, Bild zvg

15.05.2020

In den Wald zu gehen, ist in der Schweiz kostenlos. Das ist im Gesetz so verankert. Trotz dieses Betretungsrechts gelten in den Wäldern klare Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern hat in den letzten Wochen und Monaten vermehrt Verstösse festgestellt, die nicht nur dem Wald schaden, sondern auch Waldbesucherinnen und -besucher gefährden. In solchen Fällen erstattet der Forstbetrieb jeweils Anzeige. Wegen der zuletzt häufigeren Vorfälle erinnert er ebenso an geltende Regeln im Wald.

Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern erfuhr zuletzt aus zwei Wäldern in Bern und Umgebung von illegalen Bauten und Fällen von Bäumen ohne Bewilligung. So wurde im Steinhölzliwald eine Mountainbike-Piste mit Schanzen und Terrainveränderungen entdeckt. Dieser nicht erlaubte Bike-Trail führt an Spazierwegen vorbei, wodurch Waldbesuchende gefährdet wurden. Im Margelwald in Schliern bei Köniz wurden vor wenigen Tagen ausserdem mehrere junge Bäume gefällt, um einen illegalen Bike-Trail zu errichten. Die Privatperson wurde auf frischer Tat ertappt. Die Burgergemeinde Bern hat alle Vorfälle der Forstpolizei gemeldet und Anzeige erstattet.

Insbesondere von April bis Juni ist der Wald als Lebensraum für Wildtiere besonders wichtig. In dieser Zeit werden die Jungtiere geboren oder ausgebrütet und benötigen Ruhe und möglichst wenig Störung. Auch der Forstbetrieb reduziert in dieser Zeit seine Arbeiten auf das nötige Minimum und zieht Arbeiten wie das Pflanzen junger Bäume vor.

Eine Auswahl wichtiger Regeln
Der Forstbetrieb weist auf gültige Regeln, die auch in Gebieten anderer Waldbesitzer gelten, hin. Die Liste ist nicht abschliessend, sondern umfasst nur ausgewählte Punkte:

  • Das Fällen oder Verletzen von Bäumen und weiteren Pflanzen durch Private ist nicht erlaubt.
  • Bauten, Terrainveränderungen und das Verwenden von sog. waldfremden Materialen sind verboten.
  • Radfahren ist nur auf ausgekiesten Waldstrassen und bewilligten Trails erlaubt.
  • Einrichtungen und Tätigkeiten (z. B. neue Feuerstellen oder Anlässe) gehen über das gesetzliche Betretungsrecht hinaus. Sie sind mit Zustimmung des Waldeigentümers erlaubt.
  • Grundsätzlich gelten das Waldgesetz sowie das Umweltschutz-, das Jagd-, das Gewässerschutz-, das Wanderweg- und das Strassengesetz. Ebenso die zugehörigen Verordnungen.

Kontakt:
Stefanie Gerber Frösch, Kommunikation Burgergemeinde Bern, stefanie.gerber@bgbern.ch, M 079 876 59 67

abgelegt unter: Burgergemeinde, Forstbetrieb

Weitere Informationen.

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