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Berichterstattung

Nach Art. 6 des Reglements über die Entschädigungen (BRS 21.31) haben die Vertreterinnen und Vertreter der Burgergemeinde in Organen anderer Institutionen Anspruch auf ein Sitzungsgeld von 100 Franken, sofern sie nicht durch die Institution selbst entschädigt werden.
Gemäss Artikel 10 Abs. 2 Entschädigungsreglement informieren die Vertretenden die Burgergemeinde durch Deklaration auf dem Formular «Berichterstattung» über die Höhe der im vergangenen Jahr bezogenen Entschädigungen bzw. über die Anzahl der besuchten Sitzungen.
Durch Ausfüllen des Formulars (online oder via PDF) ist die Pflicht zur Berichterstattung für das vergangene Jahr 2025 erfüllt.

Bitte füllen Sie die Berichterstattung bis am 31. Januar 2026 aus.

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