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Sammlungen im Rahmen ihrer Finanzkompetenz; d) Festlegung der Eintrittspreise und der Tage mit freiem Eintritt; e) Festlegung der Öffnungszeiten; f) Anordnung baulicher Massnahmen, soweit keine
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nach der Unterschriftenregelung im Funk- tionendiagramm. Burgergemeinde Bern 11.11 6 4 Die Freigabe von Zahlungen über Post- und Bankkonten bedarf der Unterschrift bzw. des Visums von zwei Personen
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Zudem werden freiwillige persönliche Einlagen gemäss Art. 57 in jedem Fall zusätzlich zur Ehegattenrente bzw. zur Kapitalabfindung gemäss Abs. 1 ausbezahlt, ohne Zins. Die freiwilligen persönlichen Einlagen kann höchstens bis zur ordentlichen Pensionierung gemäss Art. 22 erfolgen. Die Beiträge auf dem freiwillig versicherten Verdienst werden vollumfänglich durch die versicherte Person getragen. In der Berechnung im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad herabgesetzt. 5. Die Stiftung führt im Normalfall keine freiwillige Versicherung im Sinne von Art. 46 BVG von Teilbeschäftigten für denjenigen Lohnteil, den diese
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10.11 Verordnung über die Organisation der Burgergemeinde Bern Burgergemeinde Bern Bahnhofplatz 2 Postfach 3001 Bern 031 328 86 00 info@bgbern.ch bgbern.ch V Burgergemeinde Bern 1
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Vorprojekts kommen und für die ein Verpflichtungskredit zu bewilligen oder ein Voranschlagskredit freizugeben ist. Burgergemeinde Bern 6.1 6 Art. 22 Inkrafttreten Dieses Reglement tritt am 1. Juli 2002
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Recht. Art. 18 Gewinnverwendung Der Bilanzgewinn ist wie folgt zu verwenden: a) Äufnung der freiwilligen Gewinnreserve gemäss Rechnungslegungsvorschriften für Ban- ken unter Berücksichtigung einer a
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Vielfalt der Meinungen und Fähigkeiten aus ihrer Mitte im Dienste der Allgemein- heit einzusetzen – freiwillig und ehrenamtlich,  eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung und des Vertrauens zu pflegen
Ochs-Stipendium
Die von Anna Elisabeth Ochs (1791-1864) gegründete Stiftung ist für junge Angehörige der Burgergemeinde bestimmt, die sich der visuellen Kunst widmen. Im Sinne einer Nachwuchsförderung werden Ausbild
Datei 10 31
10.31 Gebührenverordnung Burgergemeinde Bern Bahnhofplatz 2 Postfach 3001 Bern T 031 328 86 00 info@bgbern.ch bgbern.ch V 10.31 10.31 1 Erlass in Kraft BRS Nr
Personalpolitik
Die Personalpolitik bildet die Grundlage für alle personalrelevanten Massnahmen. Unsere Personalpolitik umfasst verbindliche Leitsätze mit Erwartungen an die Mitarbeitenden und unserer Haltung in soz

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