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Sammlungen im Rahmen ihrer Finanzkompetenz;
d) Festlegung der Eintrittspreise und der Tage mit freiem Eintritt;
e) Festlegung der Öffnungszeiten;
f) Anordnung baulicher Massnahmen, soweit keine
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nach der Unterschriftenregelung im Funk-
tionendiagramm.
Burgergemeinde Bern 11.11 6
4 Die Freigabe von Zahlungen über Post- und Bankkonten bedarf der Unterschrift bzw. des Visums von zwei
Personen
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Zudem werden freiwillige persönliche Einlagen
gemäss Art. 57 in jedem Fall zusätzlich zur Ehegattenrente bzw. zur Kapitalabfindung gemäss
Abs. 1 ausbezahlt, ohne Zins. Die freiwilligen persönlichen Einlagen kann höchstens bis zur ordentlichen Pensionierung gemäss Art. 22 erfolgen. Die
Beiträge auf dem freiwillig versicherten Verdienst werden vollumfänglich durch die versicherte
Person getragen. In der Berechnung im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad
herabgesetzt.
5. Die Stiftung führt im Normalfall keine freiwillige Versicherung im Sinne von Art. 46 BVG von
Teilbeschäftigten für denjenigen Lohnteil, den diese
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10.11
Verordnung über die
Organisation der
Burgergemeinde
Bern
Burgergemeinde Bern Bahnhofplatz 2
Postfach
3001 Bern
031 328 86 00
info@bgbern.ch
bgbern.ch V
Burgergemeinde Bern 1
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Vorprojekts
kommen und für die ein Verpflichtungskredit zu bewilligen oder ein Voranschlagskredit freizugeben ist.
Burgergemeinde Bern 6.1 6
Art. 22 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 1. Juli 2002
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Recht.
Art. 18 Gewinnverwendung
Der Bilanzgewinn ist wie folgt zu verwenden:
a) Äufnung der freiwilligen Gewinnreserve gemäss Rechnungslegungsvorschriften für Ban-
ken unter Berücksichtigung einer a
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Vielfalt der Meinungen und Fähigkeiten aus ihrer Mitte im Dienste der Allgemein-
heit einzusetzen – freiwillig und ehrenamtlich,
eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung und des Vertrauens zu pflegen
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Ochs-Stipendium
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Die von Anna Elisabeth Ochs (1791-1864) gegründete Stiftung ist für junge Angehörige der Burgergemeinde bestimmt, die sich der visuellen Kunst widmen. Im Sinne einer Nachwuchsförderung werden Ausbild
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10.31
Gebührenverordnung
Burgergemeinde Bern Bahnhofplatz 2
Postfach
3001 Bern
T 031 328 86 00
info@bgbern.ch
bgbern.ch V
10.31 10.31 1
Erlass in Kraft
BRS Nr
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Personalpolitik
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Die Personalpolitik bildet die Grundlage für alle personalrelevanten Massnahmen. Unsere Personalpolitik umfasst verbindliche Leitsätze mit Erwartungen an die Mitarbeitenden und unserer Haltung in soz